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Mit dem Firmenwagen besser noch in Deutschland tanken


Jenseits der Grenze ist der Sprit oft deutlich billiger (aktuelle Durchschnittspreise siehe ADAC). Trotzdem sollte man gut überlegen, ob man nicht lieber noch vor der Grenze tankt, sofern man mit einem Firmenwagen unterwegs ist, bei dem man die Benzinkosten als Betriebsausgabe geltend machen kann.

Denn: Haben Sie schon einmal probiert, an einer ausländischen Tankstelle umsatzsteuerbefreit zu tanken, indem Sie Ihre Umsatzsteuer-ID angegeben haben? Während man sich als umsatzsteuerpflichtiger Selbständiger betriebliche Anschaffungen aus dem EU-Ausland problemlos umsatzsteuerbefreit liefern lassen kann, ist es beim Tanken, aber auch in der Gastronomie und im Einzelhandel vor Ort schwierig, eine solche Umsatzsteuerbefreiung zu erhalten.

Wenn Sie nun aber den Bruttopreis für einen Liter Diesel in Österreich (1,345 Euro) mit dem Nettopreis in Deutschland (1,222) vergleichen, wundern Sie sich plötzlich nicht mehr, warum die Tankstellen kurz vor der österreichischen Grenze überraschend gut besucht sind.

Optimal wäre es natürlich, wenn man die niedrigeren Benzinpreise in manchem Nachbarland mit der Umsatzsteuerbefreiung verbinden könnte. An Flughäfen gibt es ja Umsatzsteuer-Erstattungsbüros, an die Sie jetzt vielleicht denken. Allerdings richten diese sich nur an Reisende von außerhalb der EU.

Sie können eine Umsatzsteuererklärung im jeweiligen EU-Land abgeben und sich in diesem Rahmen zu viel bezahlte Umsatzsteuer erstatten lassen. In Österreich zum Beispiel müssen Sie sich hierzu an das Finanzamt Graz wenden. Das lohnt sich allerdings nur, wenn es um eine größere Erstattung geht. Ein anderer Ausweg ist die Nutzung einer Tankkarte, mit der man auch im Ausland tanken kann. Wenn dem Abwicklungspartner die Umsatzsteuer-ID vorliegt, kann man so ebenfalls die Umsatzsteuer sparen. Allerdings darf man dann in der Regel nur bei den etwas teureren Markentankstellen tanken.

Fazit: Bei Reisen ins EU-Ausland sollten Sie immer probieren, die dortige Umsatzsteuer durch Angabe der Umsatzsteuer-ID zu vermeiden, auch wenn Sie morgens beim Zahlen Ihrer Hotelrechnung noch etwas verschlafen sein sollten. Falls das nicht möglich ist: lieber in Deutschland brutto einige Cent mehr ausgeben und dafür unter dem Strich netto bares Geld sparen!  

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Verfasst von gruendungszuschuss.de-Redaktion am 08.08.2012 10:48
http://www.gruendungszuschuss.de/?id=128&showblog=3248

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