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Neuerungen 2011 bei der Krankenversicherung


(gruendungszuschuss.de) Beiträge zur gesetzlichen erhöht – Zugang zur privaten vereinfacht: So lassen sich die wichtigsten Änderungen bei der Krankenversicherung zusammenfassen. Diese Änderungen stärken die Zukunftsfähigkeit der privaten Krankenversicherungen, denn sie können wieder mit mehr Neumitgliedern rechnen.

a) Die private Krankenversicherung wurde gestärkt

Erstmals seit 50 Jahren sank die Verdienstgrenze, ab der für Angestellte ein Wechsel in die private Krankenversicherung möglich ist, nämlich von 49.950 (2010) auf 49.500 Euro (2011) pro Jahr. Dies entspricht einem monatlichen Bruttoeinkommen von 4.162,50 Euro. Der Versicherte muss nur noch ein Jahr statt drei Jahre oberhalb dieser Grenze verdienen, um wechseln zu können. Die Änderung wurde zum 31.12.2010 in Kraft gesetzt, damit Angestellte, deren Gehalt die Grenze 2010 überstiegen hat, bereits im Januar 2011 in die private Versicherung wechseln können.

Zugleich dürfen die gesetzlichen Krankenversicherungen ihre Mitglieder nicht mehr so lange durch Zusatzversicherungen an sich binden. Die Bindungsfrist für die Wahltarife „Prämienzahlung“, „Kostenerstattung“ und „Arzneimittel der besonderen Therapieeinrichtungen“ wurden auf ein Jahr begrenzt. Es ist ein offenes Geheimnis, dass die Tarife ein wichtiges Instrument waren, um die Mitglieder an die gesetzliche Krankenversicherung zu binden.

Schließlich profitieren die privaten Kassen und ihre Versicherten künftig auch von den Rabattverhandlungen der gesetzlichen Kassen mit den Arzneimittelherstellern. Bisher mussten Privatpatienten den Listenpreis des Herstellers zahlen. Für die Zukunft ist vorgesehen, dass die Privatversicherten für neue Medikamente nur den Preis bezahlen müssen, den die gesetzliche Krankenkasse bei  Rabattverhandlungen mit den Herstellern vereinbaren.

Durch die Änderungen dürfte die Mitgliederbasis der privaten Versicherungen wieder gestärkt und das künftige Beitragswachstum begrenzt werden.

b) Beitragssatz zur gesetzlichen/freiwilligen Krankenversicherung steigt auf 15,5 Prozent

Die Diskussion um die Gesundheitsreform begann mit einer Horrorzahl: Für 2011 wurde ein Defizit von elf Milliarden Euro in den gesetzlichen Krankenkassen prognostiziert. Die Finanzlücke müssen die gesetzlich bzw. freiwillig Versicherten durch eine Beitragserhöhung zum 01.01.2011 von 14,9 auf 15,5 Prozent schließen. Dabei wird der Arbeitgeberanteil bei 7,3 Prozent eingefroren, die Arbeitnehmer tragen also 8,2 Prozent, Selbständige zahlen natürlich beides zusammen. Kommt eine Kasse mit den ihr aus dem Gesundheitsfonds zugewiesenen Einnahmen nicht aus, kann sie künftig Zusatzbeiträge in unbegrenzter Höhe verlangen. Diese Beiträge werden in Euro angegeben und sind für alle Versicherten gleich hoch. Die Regierung rechnet für 2012 mit einem durchschnittlichen Zusatzbeitrag von vier Euro/Monat, 2013 sollen es etwa neun Euro sein und 2014 bereits 15 Euro. Spätestens 2013 werden viele Kassen Zusatzbeiträge erheben.

c) So funktioniert der Sozialausgleich

Damit die Zusatzbeiträge die finanzielle Leistungsfähigkeit der Versicherten nicht sprengen, sind sie auf zwei Prozent des Einkommens des Versicherten begrenzt. Steigt der Beitrag über zwei Prozent, findet ein so genannter Sozialausgleich statt, allerdings nur, wenn der Zusatzbeitrag der Versicherung nicht die Höhe des durchschnittlichen Zusatzbeitrags aller Krankenversicherungen übersteigt. Will der Versicherte auf den überdurchschnittlichen Kosten seiner Versicherung nicht sitzen bleiben, ist er gezwungen, die Versicherung zu wechseln. Es lohnt sich, frühzeitig in eine besonders effektiv wirtschaftende Krankenversicherung wie etwa die TK zu wechseln.

Die Berechnung und der Ausgleich sollen automatisch über die Beitragsabführung des Arbeitgebers beziehungsweise der Rentenversicherung erfolgen. Das heißt: Als Arbeitgeber müssen Sie für Ihre gesetzlich versicherten Mitarbeiter berechnen, ob der durchschnittliche Zusatzbeitrag zwei Prozent des Lohns übersteigt.
Wenn Sie als Selbständiger freiwillig versichert sind, müssen Sie selbst einen Antrag bei der Kasse stellen – ein enormer bürokratischer Aufwand!

Der Sozialausgleich wird übrigens nicht nur aus Steuermitteln finanziert, wie von der Politik behauptet. Für die Jahre 2012 bis 2014 wird mit einem Ausgleichsbedarf von 5,7 Milliarden Euro gerechnet, budgetiert sind für diesen Zeitraum aber nur zwei Milliarden Euro Haushaltsmittel. Die restlichen zwei Drittel werden voraussichtlich aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds finanziert, also de facto auf die anderen gesetzlich Versicherten umgelegt.

d) Weitere Neuerungen: Unabhängige Patientenberatung, Kostenerstattung, Gesundheitskarte

Ab 01.01.2011 wird es eine neue Regelleistung für gesetzlich Krankenversicherte geben: eine unabhängige Patientenberatung. Es handelt sich um eine Anlaufstelle zur Orientierung, bei der man neutralen Rat bekommt, wenn es zum Beispiel um Behandlungen oder um Kostenübernahme geht.

Erstmals können gesetzlich versicherte Patienten 2011 anstelle des üblichen Sachleistungsprinzips (Arzt rechnet direkt mit Versicherung ab) die Kostenerstattung wählen. Wie bei der privaten Versicherung erhält der Patient vom Arzt eine Rechnung und bezahlt diese. Die gesetzliche Versicherung übernimmt anschließend die Kosten. Die Bindungsfrist hierfür ist auf ein Vierteljahr begrenzt, so dass kurzfristig die Rückkehr zum Sachleistungsprinzip möglich ist.

2011 kommt die seit Jahren diskutierte elektronische Gesundheitskarte. Sie soll eine bessere Kommunikation unter den Ärzten ermöglichen, indem die wichtigsten Daten für den Notfall auf der Karte gespeichert  werden.  Als Termin für die Einführung war ursprünglich das Jahr 2006 vorgesehen. Es gab Testläufe in verschiedenen Regionen Deutschlands. Nun hat die Bundesregierung die Kassen verpflichtet, bis Ende 2011 mindestens 10 Prozent der Versicherten mit einer elektronischen Gesundheitskarte auszustatten.

Viele weitere Tipps zum Thema Versicherungen und Vorsorge erhalten Sie in unserem Halbtagesseminar „Für die Zukunft gut vorgesorgt!“. Infos hierzu unter www.gruendungszuschuss.de/index.php?id=523

Verfasst von gruendungszuschuss.de-Redaktion am 17.01.2011 14:54
http://www.gruendungszuschuss.de/?id=128&showblog=2925

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