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Nicht vergessen: Bis 10. Februar Dauerfristverlaengerung fuer 2006 abgeben!


Normalerweise ist die Umsatzsteuervoranmeldung bis zum 10. des Folgemonats fällig. Durch Abgabe einer Dauerfristverlängerung können Sie diese Frist um einen Monat nach hinten verschieben. Für die Meldung der Januar-Zahlen haben Sie dann nicht nur bis 10. Februar, sondern bis 10. März Zeit. Die Dauerfristverlängerung gilt aber immer für nur ein Jahr und verlängert sich nicht automatisch.

Deshalb müssen Sie bis 10. Februar entweder die neue Dauerfristverlängerung – oder aber die Umsatzsteueranmeldung für den Januar abgegeben haben (die mangels gültiger Fristverlängerung dann schon einen Monat früher fällig ist).

Wenn Sie im Vorjahr bereits Umsatzsteuer bezahlt haben, müssen Sie die Zahlungen der Monate Januar bis Dezember addieren und durch elf teilen. Den resultierenden Wert geben Sie in der Dauerfristverlängerung an. Er ist dann als Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung fällig – damit das Finanzamt durch die Fristverlängerung keinen Liquiditätsnachteil erleidet.

Sie gezahlte Sondervorauszahlung wird dann am Anfang des Folgejahres mit der für den Dezember fälligen Umsatzsteuervorauszahlung verrechnet.

Wie die Umsatzsteuervoranmeldungen muss auch die Dauerfristverlängerung auf elektronischem Weg abgegeben werden. Der einfachste Weg ist das kostenlose Programm Winston, das seit wenigen Tagen in der Version 2006 bereit steht. Falls Sie bereits eine ältere Version verwenden, sollten Sie diese nicht installieren, sondern die neue Version einfach in das selbe Verzeichnis installieren.

Ein wenig umständlicher, aber durch ein Software-Zertifikat (oder wahlweise sogar USB-Stick/ Signaturkarte) geschützt und damit noch sicherer ist das Ausfüllen der Formulare online im offiziellen Elster-Onlineportal. Allerdings wird im Rahmen der Anmeldung ein von den Finanzbehörden ein Passwort per Post zugeschickt, was die Abgabe des ersten Formulars einige Tage verzögern kann.

Download Winston unter:

www.felfri.de/winston/download.htm

Elster-Onlineportal: https://www.elster.de/eportal

Verfasst von Andreas Lutz am 07.02.2006 15:48
http://www.gruendungszuschuss.de/?id=128&showblog=2097

Kommentare

Ein Blick ins Gesetz erleichtert das Rechtsverständnis: Das ist schlicht Quatsch.
(UStR 228)
G.B.

Verfasst von Goetz Buchholz am 24.02.2006 19:01


Von Barbara Eder haben ich den Hinweis bekommen, dass es Selbstständige gibt, bei denen sich die Dauerfristverlängerung automatisch verlängert - bis zum Widerruf. (Danke für den Hinweis!)
Diese automatische Verlängerung der Dauerfristverlängerung gilt für Selbstständige, die ihre Umsatzsteuer aufgrund niedriger Einnahmen (z.B. ab dem zweiten Jahr), nur noch quartalsweise einreichen müssen und keine Sondervorauszahlung leisten müssen.
Alle anderen und insb. alle Existenzgründer müssen die Dauerfristverlängerung monatlich leisten und die Dauerfristverlängerung wie beschrieben am Jahresanfang neu beantragen.
Wenn jemand dazu noch mehr weiß ist ein Kommentar willkommen.
Beste Grüße
Andreas Lutz

Verfasst von Andreas Lutz am 10.02.2006 16:10

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