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Praxis der Umsatzsteuernachschau: ein persönlicher Erfahrungsbericht


Geschrieben habe ich über das Thema Umsatzsteuernachschau schon öfter - am eigenen Leib erfahren hatte ich sie jedoch noch nicht. Bis mich am 3. Januar dieses Jahres auf dem Rückweg aus dem Winterurlaub ein Anruf des Stader Finanzamts erreichte ...

Der Finanzbeamte erklärte mir, dass es bei meinen Freiberufler-Umsätzen der letzten Jahre Klärungsbedarf gebe - und zwar genau genommen in Bezug auf drei Sachverhalte:

  1. Im Jahr 2006 hatte ich mir von der Bundesnetzagentur eine Mehrwertdienste-Rufnummer zuweisen lassen, seitdem aber keine derartigen Umsätze angemeldet. (Funktion der niemals aktiv verwendeten Servicenummer waren Praxistests im Rahmen einer Beitragsserie zu Einsatzmöglichkeiten der damals neuen 0900-"Rufnummerngasse".)
  2. Gleichzeitig sei dem Finanzamt im Jahr 2007 ein deutlicher Umsatzsprung aufgefallen. (Das ist ebenso richtig wie erfreulich.)
  3. Da ich seit Jahr und Tag neben meinen (journalistischen) Leistungen zum ermäßigten Umsatzsteuersatz (7 %) einige (Beratungs-)Leistungen zum allgemeinen Steuersatz (19 %) ausweise, wolle das Finanzamt wissen, ob bei der Unterscheidung auch alles mit rechten Dingen zugegangen sei.

Selbstgewählter Prüftermin

Um sicher zu sein, dass es sich tatsächlich um einen Bediensteten des Finanzamts handelt, ließ ich mir seinen Namen nennen, rief bei der Behörde an und ließ mich mit dem Beamten verbinden. Nachdem er sich meine kurzen telefonischen Erläuterungen der fraglichen Sachverhalte angehört hatte, bat er um Verständnis, dass er das möglichst bald vor Ort überprüfen müsse - ließ mir aber die Wahl, zu welchem Zeitpunkt das geschehen solle.

Um das Thema möglichst schnell vom Tisch zu haben, schlug ich ihm einen Termin knapp zwei Wochen später vor, den er anstandslos akzeptierte. Die Nachschau selbst fand dann am 16. Januar statt und dauerte knapp vier Stunden:

Zunächst legitimierte er sich mit seinem Dienstausweis, händigte mir ein einseitiges Merkblatt zur Umsatzsteuernachschau aus und führte einen kurzen Small Talk mit mir über die Art meiner Dienstleistungen, die Geschäftslage im Allgemeinen und in meinem Redaktionsbüro im Besonderen.

Prüfumfang und Prüfungsverlauf

Anschließend erläuterte er mir noch einmal den Anlass der Nachschau-Anordnung und ich schilderte im Gegenzug deren Hintergrund - diesmal ausführlich. Daraufhin bat er um die Liste der Ausgangsrechnungen, die Kontoauszüge und Buchungsbelege für die Geschäftsjahre 2004 bis 2006 sowie meine Korrespondenz und Vertragsunterlagen zur 0900-Nummernvergabe. Zusätzlich stellte ich ihm meine Einnahmenüberschussrechnungen der betreffenden Jahre zur Verfügung.

Während seiner anschließenden Einzelprüfungen ließ sich der Prüfer mehrfach Einzelrechnungen aus dem Umfeld der fraglichen Sachverhalte zeigen und bat mich um ergänzende Angaben. Darüber hinaus ließ er sich einzelne Vorgänge des - noch nicht abgeschlossenen - Geschäftsjahres 2007 in meiner laufenden elektronischen Buchführung zeigen. Soweit es sich um technische Fragen handelte, ließ er sie mich erklären und warf in diesem Zusammenhang auch wiederholt einen Blick auf meine Print- und Online-Veröffentlichungen.

Soweit es sich um elektronische Vorgänge handelte, begnügte er sich damit, dass ich sie ihm am Bildschirm meines Büro-PC zeigte: Ich brauchte dem Prüfer also keine elektronischen Unterlagen zu Auswertung zur Verfügung zu stellen.

Das Ergebnis

Am Ende der Nachschau erhielt ich sofort die beruhigende Nachricht, dass es keine Beanstandungen gebe, die Beleglage sehr geordnet und transparent sei. Weitere Nachforschungen würden nicht angestellt. Es werde aber auch keinen Abschlussbericht geben, sondern lediglich den internen Finanzamtsvermerk, dass die von mir vorgenommenen Umsatzsteueranmeldungen einwandfrei seien.

Persönlicher Gesamteindruck

Hinterher fühlt man sich besser: Wenn nach mehr als zwölf Jahren Selbstständigkeit die allererste Steuerprüfung überhaupt ansteht, stellt das zunächst einmal eine Bedrohung dar. Erst recht, wenn man, wie ich, seine Steuerangelegenheiten seit eh und je ohne Unterstützung eines Steuerberaters erledigt. Das Gefühl ist ähnlich wie beim Überholen eines Polizeifahrzeugs: Selbst wenn man sicher ist, sich an die Straßenverkehrsordnung gehalten zu haben, meldet sich unwillkürlich das schlechte Gewissen und / oder die Befürchtung, irgendein Schild übersehen und unwissentlich seinen Führerschein gefährdet zu haben.

Umso beruhigender, wenn der Streifenwagen dann um die Ecke verschwindet. So auch bei meiner Steuernachschau: Letztlich war alles gut und ich lebe jetzt mit einer viel größeren Gewissheit, dass meine betriebliche Buchführung im Großen und Ganzen den Anforderungen des Fiskus entspricht. Besonders erfreulich für mich: Weder bei der Ankündigung noch bei der Durchführung der Prüfung hatte ich auch nur ansatzweise das Gefühl, unter Druck gesetzt zu werden. Dazu trug auch die Tatsache bei, dass die Umsatzsteuernachschau in meinem Fall telefonisch angemeldet wurde und ich mir den Termin aussuchen konnte - ich also keinen überraschenden Besuch in meinem Büro bekam.

Die Atmosphäre sowohl beim Telefonat als auch während der Prüfung vor Ort war sehr freundlich und verständnisvoll. Auch wenn ich weiß, dass diese Form der amtlichen "Kundenpflege" der Aufklärung dient, hatte ich den Eindruck, dass mir der Prüfer wirklich nur auf den Zahn fühlen und mir nicht etwa hinterhältige Fallen stellen wollte. Da er auf alle seine Hauptanliegen plausible Erklärungen bekam, hielt er sich schließlich auch nicht mit Peanuts auf: So monierte er beispielsweise bei keiner einzigen Eingangsrechnung die Einhaltung sämtlicher Formerfordernisse - was bei pingeliger Betrachtung in dem ein oder anderen Fall erfahrungsgemäß immer möglich ist.

Ausblick: Nachdem alles so glatt gelaufen ist, möchte ich mir nun noch etwas mehr Klarheit verschaffen: In den nächsten Tagen werde ich bei meinem Prüfer nachfragen, ob ich nicht doch einen kurzes Resümee der Prüfung oder eine Kopie des internen Prüfvermerks bekommen kann.

Andere Erfahrungen?

Soweit meine eigenen Eindrücke - wie ist es mit Ihnen? Haben Sie ähnlich positive Erfahrungen gemacht? Oder weht Ihrer Ansicht nach sonst ein viel rauerer Wind? Ich freue mich über Rückmeldungen im Kommentarfeld weiter unten oder per E-Mail. Ihre persönlichen Eindrücke werde ich selbstverständlich vertraulich behandeln. Vielen Dank für Ihr Interesse und Ihre Unterstützung!

Und gleich noch ein Lektüretipp hinterher: Unter der Überschrift "Umsatzsteuernachschau: Steuerprüfung ohne Vorwarnung" finden Sie die grundlegenden rechtlichen Informationen zum Thema sowie einige wichtige Empfehlungen, wenn Sie plötzlich selbst mit einer "Mini-Steuerfahndung" konfrontiert sind.  

Verfasst von Robert Chromow am 09.04.2008 10:32
http://www.gruendungszuschuss.de/?id=128&showblog=2503

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