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Schon GEZahlt? – GEZ will Freiberufler und Selbständige gezielt kontrollieren
(gruendungszuschuss.de) Die Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (GEZ) will Selbständige stärker kontrollieren, sagte eine Sprecherin der GEZ dem Berliner Tagesspiegel. Es sei denkbar, dass die GEZ Adresslisten kauft, um dann Freiberuflern und Gewerbetreibenden gezielt die berufliche Nutzung von Computern und Handys nachzuweisen. Anstelle eines Fahrradkuriers könnte demnächst also ein GEZ-Kontrolleur in Ihr Büro oder Ihren Laden kommen, um Sie auf frischer Tat bei der beruflichen Computernutzung zu ertappen.
Seit Anfang 2007 sind internetfähige PCs und Handys gebührenpflichtig. Während die private Nutzung bereits durch die Fernsehgebühr abgedeckt ist, müssen Selbständige für die berufliche Nutzung noch einmal 5,52 Euro monatlich zahlen. Ursprünglich sollten sogar 17,03 Euro monatlich anfallen – eine entsprechende Erhöhung der monatlichen Gebühren könnte schon bald ins Haus stehen.
Entsprechend unpopulär ist die GEZ-Gebühr bei Selbständigen. Bisher wurden in 2007 50.000 beruflich genutzte Computer und Handys gemeldet. Damit liegt die GEZ eigentlich gut im Plan, denn für das Gesamtjahr hat sie sich eine Zielmarke von 100.000 „Kunden“ gesetzt. Die tatsächliche Zahl der gebührenpflichtigen Selbständigen dürfte aber bei einem Vielfachen liegen. Noch in diesem Sommer will sich die GEZ nun mit einer Werbekampagne an Freiberufler und Selbständige wenden und parallel ihre Kontrollinstrumente in Hinblick auf Selbständige erweitern.
Tagesspiegel: www.presseportal.de/pm/2790/1016773/der_tagesspiegel
Wir berichteten: www.gruendungszuschuss.de/unternehmerwissen/geld-steuern/news/blog/gez-spartarif-fuer-selbstaendige-66-statt-204-euro-pro-jahr.html
Kommentare
Die meisten Selbständigen, die von zuhause aus arbeiten, müssen sich wegen der GEZ-Gebühr für "neuartige Rundfunkempfangseinrichtungen" eigentlich überhaupt keine Gedanken machen. Auch wenn die GEZ die Zweitgerätegebühr von EUR 5,52 gern kassieren würde, steht dieser Anspruch - juristisch gesehen - auf sehr schwachen Beinen. Laut § 5 Abs. 3 Rundfunkgebührenstaatsvertrag führt auch ein angemeldetes privates Gerät zur Gebührenfreiheit für ein beruflich genutztes Zweitgerät auf demselben Grundstück. Weitere Infos dazu unter www.mediafon.net/meldung_volltext.php3?si=469f581f845fe&id=443f906d118a0&view=&lang=1&akt=news_allgemein
Außerdem hat gerade heute (19.07.07) der frühere Verfassungsrichter Hans Hugo Klein sich in einem ganzseitigen Interview mit dem Titel "Ungehemmter Expansionstrieb" in der FAZ sehr kritisch zur Auffassung der öffentlich-rechtlichen Sender bezüglich ihrer Aufgaben und Finanzierung befaßt. Im Textkasten steht u.a.: "Die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in der bisherigen Form hielt die EU-Kommission nicht mit dem Europarecht vereinbar. Die Länder haben nun zwei Jahre Zeit, den Rundfunkstaatsvertrag neu zu fassen."
Das heißt für mich: Abwarten und Tee trinken. Wenn tatsächlich eine Zahlungsaufforderung für den beruflich genutzten PC in unserem Privathaus eintreffen sollte, werde ich Widerspruch einlegen und mich auf § 5 Abs. 3 Rundfunkgebührenstaatsvertrag sowie die bereits eingelegte Verfassungsbeschwerde beziehen. Mal sehen, wer den längeren Atem hat...



