Blog: News & Tipps

Aktuelles zum Thema Geld und Steuern

SEPA: Langsam wird es ernst ... Was ist zu tun?


Kein Weg führt daran vorbei: Auf Kontoauszügen und in Flyern weisen Banken und Sparkassen überall auf die SEPA-Einführung hin. Es gibt Informationen für Privatkunden und ausführliche Whitepaper für größere Unternehmen. Doch was müssen "kleine" Selbständige beachten?

Im folgenden Beitrag erklären wir, was SEPA ist, inwiefern wir alle davon betroffen sind und wie Sie sich konkret auf die Änderungen vorbereiten können. Die größten Auswirkungen hat die SEPA-Umstellung auf Unternehmen (und Vereine), die Lastschriften einziehen, da sich das entsprechende Verfahren komplett ändert. Tipps speziell für diese Gruppe geben wir in einer der folgenden Newsletter-Ausgaben.

Was ist SEPA?  
Die Abkürzung steht für "Single European Payments Area". Durch die Umstellung soll nämlich ein solcher einheitlicher europäischer Zahlungsverkehrsraum entstehen, der neben den 27 EU-Staaten die Schweiz, Liechtenstein, Monaco, Norwegen und Island umfasst.

Was ändert sich? Hier die Antwort erst einmal in drei Sätzen!
Die bisherige Kontonummer und Bankleitzahl wird durch IBAN und übergangsweise BIC ersetzt. Außerdem wird das Bankeinzugsverfahren neu geregelt. Das klingt trivial, hat aber eine Vielzahl von Änderungen zur Folge, die wir im Folgenden noch genauer beschreiben.

Welche Vorteile bringt die SEPA-Einführung?
* Überweisungen funktionieren überall in Europa gleich,
* werden innerhalb eines Tages ausgeführt,
* damit wird der Zahlungsverkehr preisgünstiger,
* getrennte Euro-Konten im Ausland werden überflüssig,
* kostengünstigere, weil einheitliche ec-/Kreditkartenterminals sind möglich,
* höhere Sicherheitsstandards sind realisierbar.

Wann wird SEPA eingeführt?
Unternehmen und Vereine müssen die Umstellung bis 1. Februar 2014 abgeschlossen haben. Sie können und müssen mit der Umstellung schon früher beginnen: Fast alle Banken bieten bereits die nötigen Formulare und Schnittstellen an. Privatpersonen können für einen Übergangszeitraum von zwei Jahren noch herkömmliche Überweisungsbelege nutzen und unter Angabe von Kontonummer und BLZ bezahlen.

Was sind IBAN und BIC?
* IBAN steht für "International Bank Account Number", sie besteht aus 22 Zeichen und enthält Kontonummer und BLZ. Beispiel: "DE 21 10020030 0012345678". Auf das zweistellige Länderkürzel folgen zwei Prüfziffern, dann Bankleitzahl und Kontonummer.
* BIC steht für "Bank Identifier Code" und ist auch als "SWIFT-Code" bekannt. Beispiel: "SSKM DE MM" steht für "Stadtsparkasse München". Die ersten vier Stellen identifizieren die Bank, darauf folgen das Länderkürzel sowie zwei Ziffern für den Ort. Optional können drei weitere Zeichen zur Kennzeichnung der Filiale angehängt werden.

Benötige ich sowohl IBAN als auch BIC?
Die IBAN enthält Kontonummer und BLZ. Für Inlandsüberweisungen reicht ab Februar 2014 in aller Regel die IBAN, bei Auslandsüberweisungen braucht man noch bis Februar 2016 zusätzlich die BIC.

Lässt sich die IBAN aus Kontonummer und BLZ berechnen?
* Grundsätzlich ja: Auf das Länderkennzeichen folgen wie bereits beschrieben zwei Prüfziffern, die BLZ und dann die Kontonummer, dazwischen füllen Nullen das Ganze auf 22 Zeichen auf.
* Diese Grundregel führt aber nur in 90% der Fälle zum richtigen Ergebnis. Allein für deutsche Bankverbindungen gibt es 140 Ausnahmen, die bei der Konvertierung beachtet werden müssen.
* Die Sparkassen stellen kostenlos das Windows-Programm "SEPA Account Converter" zur Verfügung: Damit kann man einzelne Kontoverbindungen, aber auch ganze Liste konvertieren.
* Nach und nach werden auch alle in Deutschland vertriebenen Buchhaltungs- und Onlinebankingprogramme um solche Konvertierungsmodule ergänzt, sodass man die bisherigen Bankverbindungen direkt umwandeln kann.

Wie wirkt sich das auf meine Firma aus?
* Überall, wo bisher Kontonummer und BLZ angegeben, abgefragt oder gespeichert werden, müssen künftig (auch) IBAN und BIC angegeben, abgefragt oder gespeichert werden.
* Betroffen sind also neben den Buchhaltungs- und Onlinebankingprogrammen unter Umständen Briefpapier (neu drucken? Aufkleber?), Brief-, Rechnungs- und Mahn-Texte sowie -Templates, Verträge, Kundenverwaltung, Online-Formulare auf der Website usw.
* Die Bankverbindung von Dienstleistern/Lieferanten und ggf. auch von Kunden müssen einmalig konvertiert (siehe oben) werden, künftig müssen IBAN und ggf. BIC erfasst werden.
* Dienstleister/Lieferanten, bei denen Sie per Bankeinzug zahlen, werden mit Änderungsinformationen auf Sie zukommen.

Was sollte ich tun, um mich vorzubereiten?
* Leiten Sie aus den obigen Punkten eine kurze Checkliste ab - am besten mit Zeitplan: Was kann/muss ich bis wann umstellen?
* Sepa-Überweisungen aber auch -Lastschriften sind bei vielen Banken jetzt schon möglich: einfach mal bei der nächsten Überweisung ausprobieren!
* Buchhaltungssoftware, Onlinebanking: Informieren Sie sich, für welchen Zeitpunkt der Hersteller SEPA-Updates angekündigt hat, ob kostenpflichtige Updates nötig sind. Machen Sie sich nach Erscheinen mit den neuen Funktionen vertraut!
* Falls Sie selbst entwickelte Software verwenden, sollten Sie frühzeitig die nötigen Programmänderungen angehen, sprich: jetzt! Sonst könnte es zum Jahreswechsel zu Engpässen kommen ...
* Wenn Ihnen soweit alles klar ist und Sie Mitarbeiter haben: Informieren Sie diese über die Änderungen, über neue Dokumente, Vorlagen usw.

Nehmen Sie die notwendige Umstellung zum Anlass, Rechnungsstellung, Buchführung und Büroorganisation sauber und arbeitssparend zu organisieren. Am besten geht das mithilfe der beiden folgenden preisgünstigen Tagesseminare. Eines der nutzerfreundlichsten Buchhaltungs- und Onlinebankingprogramme ist im Preis des ersten Seminars inbegriffen:

Crashkurs "Buchführung & Steuern"

Crashkurs "WISO Mein Büro"

Verfasst von gruendungszuschuss.de-Redaktion am 21.08.2013 10:46
http://www.gruendungszuschuss.de/?id=128&showblog=3391

Newsletter abonnieren oder Beitrag weiterempfehlen

Ihr Berater

Persönliche Beratung kompetent & auf den Punkt

Unsere Experten helfen Ihnen weiter

Liste unserer Berater

Rechner

Wie hoch ist Ihr Gründungszuschuss?
Jetzt ausrechnen