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Aktuelles zum Thema Geld und Steuern

Sind Sie oefter im Ausland taetig?


Dann können Sie sich häufig die im Ausland bezahlte Mehrwertsteuer erstatten lassen. Beispiel: Sie nehmen an einer einwöchigen Fortbildungsveranstaltung in Wien teil. Neben der Seminargebühr fallen Kosten für Taxi, Hotel und Verpflegung an. Oder Sie stellen auf einer Messe in Paris aus und zahlen Standmiete, Benzin, Bewirtung usw.

Wenn die Kosten im Zusammenhang mit steuerpflichtigen Umsätzen in Deutschland oder mit innergemeinschaftlichen Lieferungen stehen, können Sie sich die ausländische Umsatzsteuer erstatten lassen. Für welche Kostenarten dies gilt, in welchen Ländern und wie man sich die richtigen Antragsformulare beschafft und ausfüllt, das beschreibt praxisnah die Broschüre "Vorsteuer-Vergütung im Ausland" aus der Reihe "Steuertipps Spezial".

Wenn Sie sich Produkte aus dem Ausland schicken lassen oder über Internet Software, Werbedienstleistungen oder ähnliches beziehen, sollten Sie zudem immer Ihre Umsatzsteuer-ID angeben. Dann erhalten Sie die Leistung gleich ohne Umsatzsteuer in Rechnung gestellt.

Verfasst von Andreas Lutz am 29.07.2005 17:26
http://www.gruendungszuschuss.de/?id=128&showblog=2055

Kommentare

Hallo Herr Lutz,
wo bekomme ich denn die im Artikel genannten Broschüren?
MfGH
Heike Lorenz

Verfasst von Heike Lorenz am 30.07.2005 10:24

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