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Statusfeststellungsverfahren: In 45,7 Prozent wird auf Scheinselbständigkeit beschieden


Erstmals hat die Deutsche Rentenversicherung (DRV) Details über die "Erfolgsquote" von Statusfeststellungsverfahren verraten. Zwischen 2011 und 2013 ist der Prozentsatz der Fälle, in denen die DRV auf Scheinselbständigkeit beschieden hat von 39,0 auf 45,7 Prozent gestiegen. Diese Quoten sind bemerkenswert, denn Statusfeststellungen werden vom Auftraggeber bzw. -nehmer freiwillig angestoßen, in aller Regel in der Überzeugung, dass die Statusprüfung die Selbständigkeit der Tätigkeit bestätigt.

Die Auswirkungen eines solchen Bescheides sind gravierend für Auftraggeber und -nehmer: In aller Regel führt der Bescheid "Scheinselbständigkeit" zur sofortigen Beendigung des Auftragsverhältnisses, da ja sonst der Auftraggeber den Auftragnehmer einstellen müsste, was nicht der Absicht der Vertragspartner entspricht. Was zum besseren sozialen Schutz freier Mitarbeiter gedacht ist, entwickelt sich so in der Praxis zu einem Akquiseerschwernis für Einzelkämpfer.

Rechtsanwälte raten inzwischen von einer freiwilligen Prüfung ab. Dies ist möglicherweise der Grund dafür, dass die Zahl der Statusfeststellungsverfahren zwischen 2011 und 2013 um 15% abgenommen haben, von 34.500 auf 29.500.

Das sind die Zahlen, die die Computerwoche in ihrer gestrigen Ausgabe veröffentlicht hat:

  • 2011: 34.500 Statusfeststellungsverfahren, davon 39,2% "abhängig beschäftigt"
  • 2012: 29.500 Statusfeststellungsverfahren, davon 41,7% "abhängig beschäftigt"
  • 2013: 29.200 Statusfeststellungsverfahren, davon 45,7% "abhängig beschäftigt"

Eine längere Zeitreihe wäre wünschenswert, um die Entwicklung besser beurteilen zu können. Viele Experten gehen von einer Verschärfung der Prüfkriterien in den letzten Jahren aus, was für einen starken Anstieg schon in den vorhergehenden Jahren spräche. Hilfreich wären auch nach Branchen differenzierten Zahlen, möglicherweise konzentriert sich der Bescheid "abhängig beschäftigt" auf bestimmte Berufszweige.

Neben den freiwilligen Statusfeststellungsverfahren werden Beschäftigungsverhältnisse auch im Rahmen von Betriebsprüfungen unter die Lupe genommen. Diese finden turnusmäßig alle vier Jahre bei allen Arbeitgebern statt. Laut einem ZEIT-Beitrag vom März 2011 wurden in diesem Rahmen 2010 15.200 Auftragsverhältnisse geprüft. Zum damaligen Zeitpunkt wurde in einem Drittel der Fälle eine abhängige Beschäftigung festgestellt.

Es ist an der Zeit, dass der Gesetzgeber sich Gedanken über klare und praxisnahe Unterscheidungskriterien macht und Vertragsfreiheit und Rechtssicherheit wieder mehr Gewicht erhalten.

Auftragnehmer sollten eine Reihe von Verhaltensregeln beachten, damit sie nicht als weisungsgebunden oder in betriebliche Abläufe des Auftraggebers eingebunden erscheinen. Wir werden weiter über das Thema berichten und Tipps aus Auftraggeber- und -nehmer-Perspektive geben.

Beitrag in Computerwoche: www.computerwoche.de/a/scheinselbstaendig-it-freiberufler-im-visier-der-rentenversicherung,3065452

Verfasst von Andreas Lutz am 06.08.2014 09:01
http://www.gruendungszuschuss.de/?id=128&showblog=3454

Kommentare

Verfasst von Neukim2310 am 28.06.2015 18:43

Antwort:

Beim VGSD gibt es eine Arbeitsgruppe. Unter http://www.vgsd.de/vgsd-arbeitsgruppe-scheinselbststaendigkeit-mach-mit/ kann man sich für die erweiterte Arbeitsgruppe anmelden und wird dann über die Aktivitäten des Verbands zu diesem Thema informiert. Die Sprecher der Arbeitsgruppe freuen sich auch über Leute, die ihre Erfahrungen (anonym) im Rahmen einer Fallstudie schreiben oder bereit sind mit Journalisten über ihre Erfahrungen zu sprechen.

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