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Steuerberater dürfen Preise senken - und bleiben straffrei


Bislang war es für Steuerberater strafbar, Honorare zu verrechnen, die unter den in der Gebührenordnung vorgeschriebenen Sätzen liegen. Der entsprechende Paragraf 45 Absatz 4 der Berufsordnung wurde nun von der Bundessteuerberaterkammer gestrichen. Nicht ganz freiwillig: Das Bundeskartellamt hatte diese Regelung schon seit längerem kritisiert.

Außerdem dürfen Steuerberater ab sofort Steuerfachwirte und geprüfte Bilanzbuchhalter als freie Mitarbeiter beschäftigen. Die eigentliche Steuerberatung ist aber nach wie vor den Steuerberatern vorbehalten. Was viele daran stört: Ein völlig unbedarfter Gründer dar seine Steuererklärung selbst erstellen. Ein Steuerfachwirt oder Bilanzbuchhalter mit langjähriger Erfahrung darf ihm dabei aber keinen Rat zum Einzelfall geben.

Die Standesordnung ist auch von Seiten der EU unter Beschuss. Sie will den Zugang zum Steuerberaterberuf vereinfachen. Bisher müssen Steuerberater eine ziemlich brutale Prüfung mit extrem hohen Durchfallquoten bestehen, um den Beruf ausüben zu dürfen.

Verfasst von Andreas Lutz am 02.02.2005 11:30
http://www.gruendungszuschuss.de/?id=128&showblog=2002

Kommentare

I'm out of legaue here. Too much brain power on display!

Verfasst von Nelly am 02.06.2011 22:21


Das umgekehrte passiert auch. Eine Freundin hat Hilfe gefragt an einem Steuerberater. Diese hat dann mit den Angaben sogar ein negative Einkunft von -500? Einkünfte berechnet da Sie als Studentin mehr Ausgabe als Einkommen hatte. Danach hatte er Sie eine ünberraschende hohe Rechnung von 890? geschickt. Verglichen mit ähnlicher Leistung bei Freunden kam man auf Beträge wie 200?. Dürfen Steuerberater beliebige Rechnungen zusammenstellen ohne dieses mit dem Kunde vorab zu klären.
Ein Versuch um mit dem Steuerberater ein mehr gemässiger Betrag zu zahlen war nicht erfolgreich. Jetzt hat er ein Inkasso Firmen auf Sie losgeschickt mit ein noch höher Betrag. Was soll man in so ein Fall machen?

Verfasst von Stefaan Duym am 22.02.2006 21:06

Antwort:

Es lohnt sich vorab nach dem Preis zu fragen. Wenn Sie eine Schätzung zur Einkommenshöhe / Umsatzhöhe abgeben können, kann der Steuerberater Ihnen ausrechnen, wie hoch die Gebühren laut Gebührenordnung ausfallen werden. Oder Sie vereinbaren ein Stundenhonorar und lassen sich vorab den Stundebedarf nennen.

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