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Steuerberater dürfen Preise senken - und bleiben straffrei
Bislang war es für Steuerberater strafbar, Honorare zu verrechnen, die unter den in der Gebührenordnung vorgeschriebenen Sätzen liegen. Der entsprechende Paragraf 45 Absatz 4 der Berufsordnung wurde nun von der Bundessteuerberaterkammer gestrichen. Nicht ganz freiwillig: Das Bundeskartellamt hatte diese Regelung schon seit längerem kritisiert.
Außerdem dürfen Steuerberater ab sofort Steuerfachwirte und geprüfte Bilanzbuchhalter als freie Mitarbeiter beschäftigen. Die eigentliche Steuerberatung ist aber nach wie vor den Steuerberatern vorbehalten. Was viele daran stört: Ein völlig unbedarfter Gründer dar seine Steuererklärung selbst erstellen. Ein Steuerfachwirt oder Bilanzbuchhalter mit langjähriger Erfahrung darf ihm dabei aber keinen Rat zum Einzelfall geben.
Die Standesordnung ist auch von Seiten der EU unter Beschuss. Sie will den Zugang zum Steuerberaterberuf vereinfachen. Bisher müssen Steuerberater eine ziemlich brutale Prüfung mit extrem hohen Durchfallquoten bestehen, um den Beruf ausüben zu dürfen.
Kommentare
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Antwort:
Es lohnt sich vorab nach dem Preis zu fragen. Wenn Sie eine Schätzung zur Einkommenshöhe / Umsatzhöhe abgeben können, kann der Steuerberater Ihnen ausrechnen, wie hoch die Gebühren laut Gebührenordnung ausfallen werden. Oder Sie vereinbaren ein Stundenhonorar und lassen sich vorab den Stundebedarf nennen.