Blog: News & Tipps

Aktuelles zum Thema Geld und Steuern

Steuererklärung muss bis 31. Mai beim Finanzamt eingehen


(gruendungszuschuss.de) Der 31. Mai 2011 ist der Stichtag für die Abgabe der Steuererklärung 2010, sofern Sie diese selbst erstellen. Lassen Sie den Stichtag verstreichen, ohne sich rechtzeitig vorher beim Finanzamt zu melden, kann dieses einen Verspätungszuschlag erheben: bis zu zehn Prozent der Steuerschuld, maximal 25.000 Euro.

Sollten Sie die Steuererklärung noch nicht fertig haben, zum Beispiel weil Sie noch auf Steuerunterlagen von der Bank warten, so beantragen Sie formlos schriftlich eine Fristverlägerung beim Finanzamt:
 
Schreiben Sie als Betreff: "Antrag auf Fristverlängerung für die Abgabe der Einkommensteuererklärung 2010" und geben Sie Ihre Steuernummer an. Als Text reicht ein Zweizeiler mit kurzer Begründung, warum Sie die Erklärung noch nicht fertigstellen konnten. Die häufigsten Gründe sind die aktuelle berufliche Belastung, Krankheit und fehlende Unterlagen von Banken und Versicherungen. Zum Schluss bitten Sie um Verlängerung der Abgabefrist bis zu einem für Sie realistischen Datum. Diese Frist sollten Sie dann allerdings auch einhalten können. Andernfalls kann das Finanzamt Verspätungszuschläge geltend machen. Letztlich entscheidet natürlich das Finanzamt, welche Frist es Ihnen einräumt.

Denken Sie in diesem Zusammenhang bitte auch daran: Wer regelmäßig von Zuhause arbeitet,  kann durch eine Neuregelung im Jahressteuergesetz 2010  bis zu 1.250 Euro als Betriebsausgaben (bzw. bei Angestellten als Werbekosten) für das häusliche Arbeitszimmer gelten machen. Voraussetzung ist, dass kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Die Beschränkung auf 1.250 Euro entfällt sogar, wenn das Arbeitszimmer Mittelpunkt der betrieblichen und beruflichen Tätigkeit ist.

Die Steuererklärung ist noch nicht abgegeben, aber Sie haben einen Steuerberater? Dann brauchen Sie sich keinen Stress zu machen: Der Steuerberater hat standardmäßig bis 31.12. des Folgejahres Zeit um die Steuererklärung einzureichen. Sollte das Finanzamt trotzdem schon die Abgabe zum 31.5. anmahnen, genügt ein kurzer Anruf des Steuerberaters mit dem Hinweis „ist steuerlich vertreten“. Trotzdem sollten Sie die Steuererklärung jetzt in Angriff nehmen: Denn auch die letzten Banken und Versicherungen liefern im Mai die benötigten Steuerunterlagen, so dass dem Zusammenstellen der Steuererklärung nichts mehr im Weg stehen sollte.
 
Viele weitere Tipps und Tricks zum Thema Buchhaltung und Steuern erhalten Sie in unserem Seminar: "Vom Schuhkarton zum System: Wie Sie Ihre Buchhaltung richtig vorbereiten.“

Es sind in München noch Plätze für den Juni frei. Hier geht‘s zur Anmeldung: www.gruendungszuschuss.de/index.php?id=724

Verfasst von gruendungszuschuss.de-Redaktion am 15.05.2011 17:46
http://www.gruendungszuschuss.de/?id=128&showblog=2999

Newsletter abonnieren oder Beitrag weiterempfehlen

Ihr Berater

Persönliche Beratung kompetent & auf den Punkt

Unsere Experten helfen Ihnen weiter

Liste unserer Berater

Rechner

Wie hoch ist Ihr Gründungszuschuss?
Jetzt ausrechnen