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Steuerreform zum Anfassen: So buchen Sie die neuen Sammelposten


(gruendungszuschuss.de) Seit Inkrafttreten der jüngsten Unternehmenssteuerreform ist das Steuerrecht um eine Grauzone reicher: Anschaffungen im Wert zwischen 150 Euro und 1.000 Euro müssen ab sofort jahresweise zu sogenannten Sammelposten zusammengefasst werden. Doch obwohl dieser Tage bereits die ersten GWG gekauft und gebucht werden, gibt es noch viele Unklarheiten bei der praktischen Handhabung. Wir leisten Erste Hilfe.

Erst das angekündigte Schreiben des Bundesfinanzministeriums wird wohl für mehr Klarheit bei den umstrittenen Sammelposten sorgen. Hier vorab die wichtigsten Informationen und Empfehlungen für Ihre Buchführungspraxis:

  • Ob Sie eine Anschaffung im Januar oder Dezember machen, ist für die Pauschalabschreibung auf den jährlichen Sammelposten unerheblich: Auf die sonst verlangte monatsgenaue Abschreibung legt das Finanzamt in diesem Fall keinen Wert.
  • Mit der Aufnahme in den Sammelposten verliert die einzelne Anschaffung ihre eigenständige Existenz: Die pauschale Abschreibung wird auch dann fortgesetzt, wenn das betreffende Wirtschaftsgut längst defekt, verloren gegangen oder verkauft worden ist.
  • Die jährlichen Abschreibungs-Pools sind unabhängig von der betriebsgewöhnlichen oder tatsächlichen Nutzungsdauer über fünf Jahre abzuschreiben.
  • Auch bei den Sammelposten kommt es darauf an, ob es sich um eigenständig nutzbare Wirtschaftsgüter handelt. Ob der neue Tintenstrahldrucker mehr oder weniger als 150 Euro kostet, ist unerheblich: Sie müssen ihn weiterhin als Wertzuwachs des Computers behandeln, an den er angeschlossen ist.
  • Liegt der Anschaffungspreis des Computers seinerseits unter 1.000 Euro, gehört er grundsätzlich in den Sammelposten. Der Drucker erhöht jedoch den Gesamtwert der Computeranlage. Was geschieht, wenn die Sammelposten-Höchstgrenze durch Anschaffung eines Peripheriegeräts nachträglich überschritten wird, gehört noch zu den Ungereimtheiten der Poolbildung.
  • Das gilt auch für eventuelle private Nutzungsanteile bei bestimmten Bestandteilen des Sammelpostens (etwa eines Telefons, das auch für Privatgespräche genutzt wird.).

Vorteile gegenüber der bisherigen Rechtslage ergeben sich immer dann, wenn die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer eines Sammelposten-Elements laut AfA-Tabelle länger als fünf Jahre ist: Statt über 13 Jahre schreiben Sie zum Beispiel Büromöbel bis zu 1.000 Euro künftig schon innerhalb von fünf Jahren ab.

Sammelposten-Buchungspraxis
Besondere Formvorschriften für die Sammelposten gibt es bislang noch nicht. Je nachdem, auf welche Weise Sie Ihre Buchführung erledigen, empfehlen sich zurzeit folgende Vorgehensweisen:


Variante 1: manuelle Buchführung
Am einfachsten ist es, wenn Sie im PC oder auf dem Papier eine Tabelle mit der Überschrift "Sammelposten 2008" anlegen und dort nach und nach sämtliche Anschaffungen des laufenden Jahres im Nettowert zwischen 150 Euro und 1.000 Euro eintragen. Beim Jahresabschluss addieren Sie alle Ausgaben und tragen 20 Prozent davon als "Abschreibung auf Sammelposten 2008" in den "Anlagenspiegel" auf Seite 4 des amtlichen EÜR-Formulars für das Jahr 2008 ein.

Ende 2009 buchen Sie dann die nächsten 20 Prozent vom "Sammelposten 2008" als "Abschreibung auf Sammelposten 2008" und so weiter. Sofern sich bis dahin keine einschneidenden Änderungen ergeben, werden Sie im Jahr 2012 die letzte Abschreibung auf den Sammelposten des Jahres 2008 vornehmen. Parallel dazu wird die Zahl der Sammelposten-Abschreibungslisten auf insgesamt fünf angewachsen sein. Mehr laufende Listen wird es nicht geben, da der jeweils älteste Sammelposten ja nach fünf Jahren komplett abgeschrieben ist.


Variante 2: Buchführung mit kommerzieller Software
Falls Sie mit einem professionellen Buchführungsprogramm arbeiten, warten Sie am besten auf ein Update, das Lösungen für die geänderten GWG-Grenzen und die neuen Sammelposten enthält. Manuelle Erweiterungen des Kontenrahmens empfehlen sich nur, wenn Sie gründliche Buchführungskenntnisse haben. Als Zwischenlösung können Sie bei Bedarf die Varianten 1 und 3 nutzen.


Variante 3: PC-Buchführung ohne Update
Sofern Sie mit einer Freeware, einer EÜR auf Excel- oder Calc-Basis oder einer kommerziellen Lösung arbeiten, die zwar über Abschreibungsautomatik verfügt, aber nicht ständig an die geänderte Rechtslage angepasst wird, gehen Sie folgendermaßen vor:

  • Bei der ersten Anschaffung im Wert zwischen 150 und 1.000 Euro legen Sie ein fiktives Anlagegut mit der Bezeichnung "Sammelposten 2008" und einer fünfjährigen Nutzungsdauer bei linearer Abschreibung an.
  • Bei jedem weiteren Einkauf erhöhen Sie den Gesamtwert des Sammelpostens. Datum, Beschreibung und Wert der einzelnen "Zugänge" / "Zuschreibungen" tragen Sie entweder in dem dafür eigens vorgesehenen Eingabefeld oder als Notiz ein.


Steuern und Buchführung für Einsteiger
Klingen GWG, Sammelposten und Abschreibungen in Ihren Ohren wie böhmische Dörfer? Dann sollten Sie einen Blick in das Praxisbuch "Jetzt sind Sie Unternehmer" werfen: Darin erklärt Dr. Andreas Lutz auch das Steuer- und Buchhaltungs-"Einmaleins" in bekannt verständlicher und praxisnaher Form

Beim Workshop "Unternehmerwissen" können Sie sich die erforderlichen Grundkenntnisse anhand Ihrer eigenen Beispiele erläutern lassen. Das komplette Programm und die nächsten Termine finden Sie auf der Workshop-Übersichtsseite.

Verfasst von Robert Chromow am 25.01.2008 16:43
http://www.gruendungszuschuss.de/?id=128&showblog=2384

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