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Steuertipp: Kaufrausch zum Jahresende


(gruendungszuschuss.de) Durch die Unternehmenssteuerreform ergeben sich zum 1.1.2008 weitreichende Änderungen. Für viele Selbständige lohnt es sich, geplante Anschaffungen mit einem Wert zwischen 150 und 1.000 Euro vorzuziehen und noch dieses Jahr zu tätigen. Betroffen sind in der Praxis insbesondere technische Geräte wie PDAs, digitale Kameras, Computer und Zubehör. Aber auch für das Vorziehen größerer Anschaffungen wie die eines Firmen-Pkw gibt es gute Gründe.

Wichtigster Anlass für den Kaufrausch zum Jahresende: Anschaffungen, die über mehrere Jahre nutzbar sind, konnten bisher bis zu einem Wert von 410 Euro (netto) als geringwertiges Wirtschaftsgut (GWG) behandelt und sofort in voller Höhe als Betriebsausgabe geltend gemacht werden. Zum Jahreswechsel sinkt die GWG-Grenze auf 150 Euro.

Teurere Anschaffungen bis 1.000 Euro landen künftig in einem Abschreibungspool und müssen über fünf Jahre abgeschrieben werden. Besonders nachteilig ist das natürlich bei Gegenständen im Wert von 150 bis 410 Euro, die bisher als GWG galten. Aber auch für Anschaffungen zwischen 410 und 1.000 Euro, die bisher über drei Jahre abgeschrieben wurden – wie Computer, Drucker, PDAs usw. – verschlechtet sich die Situation durch die längere Abschreibungsfristen.

Ins neue Jahr aufschieben sollten Sie dagegen die Anschaffung von Büromöbeln, sofern diese zwischen 410 und 1.000 Euro kosten: Bisher müssen Sie über 13 Jahre abgeschrieben werden, künftig landen sie im Abschreibungspool mit fünfjähriger AfA. Das gleiche gilt natürlich analog für andere Wirtschaftsgüter mit Abschreibungsdauern von mehr als fünf Jahren. Wir berichteten bereits im Juni ausführlich über die Änderungen (siehe Link unten). Aber jetzt wird es höchste Zeit, wenn Sie die Vorteile dieses Jahr noch nutzen wollen.

Gilt das auch für Einnahme-Überschuss-Rechner?

Viel Verwirrung gab es, weil der Gesetzgeber bei der Reform der GWG-Grenzen zunächst die große Zahl der Einnahme-Überschuss-Rechner (EÜR) im Gesetz vergessen hatte. Es ist nicht das erste Mal, dass die kleinen Unternehmen, bei denen eine Gewinnermittlung per EÜR genügt, bei Gesetzesänderungen zunächst vergessen wurden. Diese Lücke soll aber auf jeden Fall noch vor dem Inkrafttreten geschlossen werden. Zu zusätzlicher Verwirrung hat beigetragen, dass die 410-Euro-Grenze bei bestimmten, ebenfalls mit Einnahme-Überschuss-Rechnung ermittelten Einkommensarten, erhalten bleibt, so insbesondere bei der Ermittlung von Einkommen aus Vermietung. Eine Gesetzes-Vereinfachung sieht wirklich anders aus!

Auch bei größeren Anschaffungen kann sich Vorziehen lohnen

Für das Vorziehen größerer Anschaffungen (Pkw) spricht, dass eine degressive Abschreibung (hoher Betriebsausgaben-Anteil im ersten Jahr) nur noch dieses Jahr möglich ist. Und wenn die Anschaffung dieses Jahr nicht mehr möglich ist, so sollte doch zumindest überlegt werden, ob nicht in der Steuererklärung 2006 eine Ansparabschreibung unterzubringen ist – sofern Sie noch nicht bestandskräftig entschieden ist. In Hinblick auf degressive Abschreibungen und Ansparabschreibungen sollten Sie in jedem Fall ihren Steuerberater um Rat fragen. Und bedenken Sie: Das Vorziehen von Betriebsausgaben macht natürlich nur Sinn, wenn sie ordentlich verdienen und dadurch steuerliche Vorteile haben. Wenn Ihr Geschäft gerade erst anläuft und Ihre Steuerbelastung noch sehr gering ist, sollten Sie die Betriebsausgaben lieber in spätere Jahre verlagern.

http://www.gruendungszuschuss.de/unternehmerwissen/geld-steuern/news/blog/geringwertige-wirtschaftsgueter-gwg-ab-112008-nur-noch-bis-150-euro-statt-410-euro-sofort-absc.html

Verfasst von Andreas Lutz am 01.11.2007 14:51
http://www.gruendungszuschuss.de/?id=128&showblog=2361

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