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Steuertipp: Wie schreibe ich meinen gebrauchten Geschäftswagen ab?


Die wenigsten Gründer können sich einen nagelneuen Geschäftswagen leisten. Wer sich einen Gebrauchten kauft oder aus dem Privatbesitz ins Betriebsvermögen übernimmt, steht deshalb regelmäßig vor der Frage, über wie viele Jahre das Fahrzeug abgeschrieben werden muss.

Grundsätzlich gilt: Weder im Einkommensteuergesetz noch in den amtlichen AfA-Tabellen gibt es in Bezug auf Abschreibungsfristen einen Unterschied zwischen neuen und gebrauchten Wirtschaftsgütern. Es kommt immer auf die Dauer der betrieblichen Nutzung an. Standardmäßig liegt die "betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer" von Pkws bei sechs Jahren.

Zum Glück muss der klapprige Golf II, der es bestenfalls noch bis zum nächsten TÜV schafft, aber nicht über den gesamten AfA-Zeitraum abgeschrieben werden: Entscheidend ist vielmehr die tatsächlich geplante betriebliche Nutzung. Sofern Sie eine kürzere Nutzungsdauer plausibel machen können, spricht nichts gegen eine schnellere Abschreibung.

Über welchen Zeitraum ein Gebrauchtwagen abzuschreiben ist, liegt grundsätzlich im Ermessen des Fiskus. Die Anschaffungskosten von Fahrzeugen, die bereits mehrere Jahre alt sind, können in der Regel problemlos über drei Jahre abgeschrieben werden. Bei sehr alten Fahrzeugen (wie dem erwähnten Golf), deren übliche Nutzungsdauer laut AfA-Tabelle längst abgelaufen ist, wird oft sogar die Komplett-Abschreibung im Jahr der Anschaffung akzeptiert.

Praxistipps:

  • Zusätzlich zu den laufenden Abschreibungen sind auch bei gebrauchten Wirtschaftsgütern grundsätzlich die Sonderabschreibungen nach § 7g Einkommensteuergesetz zulässig.
  • Falls Sie keinen Steuerberater haben und auf Nummer Sicher gehen möchten, rufen Sie am besten beim Finanzamt an und fragen dort nach, ob die von Ihnen ins Auge gefasste Nutzungsdauer anerkannt wird.
  • Ein geringer Fahrzeugwert und eine verkürzte Abschreibungsfrist ändern nichts daran, dass bei Berechnung des privaten Nutzungsanteils mittels der 1-Prozent-Methode der ursprüngliche Brutto-Listenpreis des Neuwagens anzusetzen ist.
  • Bei der Entscheidung, ob für Sie das Fahrtenbuch, die 1-Prozent-Methode oder das Ansetzen von Kilometerpauschalen am günstigsten ist, hilft Ihnen unser kostenloses Excel-Tool. Sie finden es in der Rubrik "Geld & Steuern" auf der Seite "Firmenwagen".

Noch mehr Tipps zum Umgang mit dem Geschäftswagen finden Sie unter der Überschrift "Geschäfts- oder Privatwagen" im Unternehmer-Handbuch von Dr. Andreas Lutz: "Jetzt sind Sie Unternehmer".

Verfasst von Robert Chromow am 10.07.2008 11:30
http://www.gruendungszuschuss.de/?id=128&showblog=2555

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