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Telefonkonferenz mit Ermano Geuer, der die neuen Rundfunkgebühren per Klage kippen will


Die neuen Rundfunkgebühren stehen im Kreuzfeuer der Kritik - zu Recht. Was als sinnvolle Reform geplant war, gerät zur Abzocke.

Blinde und Taube müssen seit 1. Januar Rundfunkbeiträge bezahlen. Friedhöfe hat man vor wenigen Tagen großzügigerweise von der Abgabepflicht befreit. Die Stadt Köln weigert sich öffentlichkeitswirksam zu bezahlen. Der SPIEGEL spricht von Chaos und davon, dass ARD und ZDF den Start der Haushaltsabgabe vergeigt haben. BILD spricht von einer Wut-Welle gegen die GEZ, die hemmungslos abkassiert und auf Beschwerden nicht mehr reagiert.

Dass jeder Haushalt in Deutschland eine Medienabgabe zahlen muss, unabhängig davon, ob Empfangsgeräte vorhanden sind, genügte der GEZ nicht. Insbesondere bei Selbständigen möchte sie doppelt kassieren. Wer ein eigenes Büro hat, zahlt künftig doppelt und dreifach Gebühren - für die Privatwohnung, das Büro (auch wenn es nur ein Schreibtisch in einer Bürogemeinschaft ist) sowie ggf. für weitere Firmen (GbR, GmbH etc.). Wer weit entfernt von zuhause arbeitet, muss für Privatwohnung und zweiten Wohnsitz jeweils die vollen Rundfunkbeiträge zahlen. Und selbst wer zuhause arbeitet, schuldet für das auf die Firma angemeldete Auto eine extra Gebühr, im privaten Rundfunkbeitrag ist nur ein Privat-Pkw enthalten.

Was hat sich durch die Reform zum 1.1.2013 für Selbständige verbessert, was verschlechtert? Wie viele Beiträge und in welcher Höhe schuldet man als Selbständiger im Einzelfall? Genügt es, die Zahlungsaufforderung der GEZ abzuwarten, oder begeht man damit bereits eine Ordnungswidrigkeit? Lassen sich durch geschickte Gestaltung Beiträge sparen? Wie kann man sich gegen die Doppelbelastung ggf. zur Wehr setzen? Sind die Beiträge in dieser Form überhaupt verfassungskonform?

Antworten auf diese Fragen erhoffen wir uns von Ermano Geuer. Der Jurist ist wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität Passau. Er reichte 2012 eine Popularklage beim Bayerischen Verfassungsgericht gegen die neuen Rundfunkbeiträge ein. Diese Form der Klage ist eine bayerische Besonderheit. Bekommt Geuer Recht, müsste Bayern wahrscheinlich eine bundesweite Neuregelung durchsetzen. Der Jurist geht davon aus, dass 2013 eine mündliche Anhörung stattfinden wird, bei der er seine Argumente persönlich vorbringen kann. Das Urteil wird ebenfalls für 2013 erwartet. Geuers Ziel: Er will die Zwangsgebühr komplett kippen.

Wer den GEZ-Rebell im Rahmen der von uns gemeinsam mit dem VGSD e.V. veranstalteten Telefonkonferenz am Donnerstag, 7.2.2013 um 16.30 Uhr kennenlernen oder ihm selbst Fragen stellen will, ist dazu herzlich eingeladen. Hier die Zugangsdaten zu der Telefonkonferenz (begrenzte Teilnehmerzahl, es gilt: First come, first serve):
https://xing1.spreed.com/checkin/jc/355274990
Sie können sich zusätzlich per Telefon einwählen unter 0711/ 888 9933 oder alternativ 0711/ 5087 9751, dann werden Sie nach
- der Meetingnummer (355274990 gefolgt von "#") und
- der PIN (nur "#" eingeben) gefragt.

Wer morgen, Donnerstag, keine Zeit hat: Wir werden ausgewählte Antworten auch in einem der nächsten Newsletter veröffentlichen.

Verfasst von gruendungszuschuss.de-Redaktion am 06.02.2013 13:56
http://www.gruendungszuschuss.de/?id=128&showblog=3315

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