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Überschussrechnung und Steuererklärung 2007: Das kommt auf Gründer zu!


Wenn Sie im Jahr 2007 den Gründungszuschuss beantragt haben, dann wird es bald Zeit für Ihren allerersten Jahresabschluss: Am 31. Mai 2008 endet der Zeitraum, den Ihnen das Finanzamt standardmäßig für Ihre Steuererklärung einräumt. Falls  Sie sich von einem Steuerberater unterstützen lassen, haben Sie ein paar Monate mehr Zeit. Allzu lange sollten Sie sich mit Gewinnermittlung und Steuererklärung aber nicht warten: Einfacher wird's auf Dauer nämlich nicht.

Die jährliche Steuererklärung wird von den meisten Menschen gefürchtet - ja: geradezu gehasst. Und zwar selbst dann, wenn es "nur" um die in aller Regel freiwillige Einkommensteuererklärung von Arbeitnehmern geht - um den sogenannten Lohnsteuerjahresausgleich. Um wie viel schlimmer muss da der geheimnisvolle "Jahresabschluss" von Selbstständigen sein!?

So jedenfalls die Befürchtung vieler Gründer - zumal dann, wenn sie sich im letzten Jahr erst aus der Arbeitslosigkeit selbständig gemacht und noch nicht genug Geld haben, um die ungeliebte Buchhaltung einfach einem kompetenten Dienstleister zu überlassen. Die gute Nachricht: Sofern für Sie die vereinfachten Buchführungsbestimmungen des § 4 Abs. 3 Einkommensteuergesetz gelten, sind die Anforderungen an den betrieblichen Jahresabschluss überschaubar. Das ist üblicherweise dann der Fall, wenn Sie

  • nicht ins Handelsregister eingetragen sind,
  • nicht mehr als 500.000 Euro Umsatz und
  • nicht mehr als 30.000 Euro (ab dem Wirtschaftsjahr 2008: 50.000 Euro) Gewinn machen.

Das ist in den Paragrafen 140 und 141 der Abgabenordnung so festgelegt. Freiberufler und ähnliche Selbstständige genießen die Vorzüge der sogenannten Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) sogar unabhängig von den genannten Umsatz- und Gewinngrenzen.

Stichtag 31. Mai 2008

Wichtig: Selbstständige und Unternehmer sind verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Stichtag ist normalerweise der 31. Mai des Folgejahres. Das ist in § 149 der Abgabenordnung geregelt. Sofern Sie Ihre betriebliche und private Einkommensteuererklärung einem Steuerberater anvertrauen, muss die Steuererklärung erst am Jahresende beim Finanzamt sein.

Nur in besonders begründeten Ausnahmefällen kann die Frist noch weiter verlängert werden. Einen Anspruch auf Verlängerung haben Steuerpflichtige nicht. Laut einem Urteil des Bundesfinanzhofes handelt es sich generell um eine Ermessensentscheidung des Finanzamts.

Starten oder warten?

Welcher Zeitpunkt der günstigste ist, hängt vom Einzelfall ab: Grundsätzlich empfiehlt es sich, die Steuererklärung möglichst zeitnah zu erledigen. Denn je länger Sie warten, umso schlechter erinnern Sie sich an die zugrundeliegenden Vorgänge und desto länger peinigt Sie der belastende, manchmal sogar beängstigende Gedanke: "Ich muss ja noch die Steuer machen..."

Da Selbständige im Unterschied zu Arbeitnehmern in vielen Fällen Steuern nachzahlen müssen, kann es unter Liquiditäts- oder Zinsgesichtspunkten andererseits sinnvoll sein, sich mit der Abgabe der Steuererklärung etwas Zeit zu lassen: Strafzinsen in Höhe von sechs Prozent sind erst dann fällig, wenn die Steuererklärung zu spät abgegeben wird und / oder festgesetzte Nachzahlungen nicht rechtzeitig geleistet werden.

Apropos: Einfach auf Tauchstation zu gehen, ist keine gute Idee! Sofern Sie - trotz Aufforderung - keine Steuererklärung abgeben, werden Sie vom Fiskus geschätzt. Und das kommt Sie erfahrungsgemäß sehr teuer zu stehen. Beim Inkasso der fälligen Steuern sind die Finanzbehörden außerdem alles andere als pingelig: Der Fiskus hat dafür eigene Gerichtsvollzieher. Und die dürfen Steuerschulden eintreiben, ohne dass zuvor ein langwieriges Mahnverfahren erforderlich ist!

Falls Sie Schwierigkeiten mit der Erstellung des Jahresabschlusses haben oder in akuten Zahlungsschwierigkeiten sind, sollten Sie also unbedingt von sich aus mit dem Finanzamt Kontakt aufnehmen - am besten mit Unterstützung eines guten Steuerberaters!

EÜR-Vorteile: Buchführung light

Zurück zum ersten Jahresabschluss: Die gefürchtete doppelte Buchführung ist bei der EÜR nicht nötig - Sie brauchen also weder die komplizierte kaufmännische Gewinn- und Verlustrechnung noch eine Inventur vorzunehmen oder eine Bilanz aufzustellen. Es genügt vielmehr die vergleichsweise schlichte summarische Auflistung von betrieblichen Einnahmen und Ausgaben.

Auf welche Weise Sie Ihre Belege sammeln und Ihre Zahlen ermitteln, bleibt weitgehend Ihnen überlassen: Sie können Ihre laufenden Aufzeichnungen ebenso gut

Nicht empfehlenswert, aber durchaus möglich ist schließlich auch die Variante, alle Rechnungen, Quittungen und Kontoauszüge in einem Schuh- oder Umzugskarton sammeln und von Zeit zu Zeit dem Steuerberater in die Hand drücken.

Das doppelte Anlagen-Lottchen

Da die meisten Existenzgründer (bzw. ihre Steuerberater) die benötigten Zahlen wegen der vorgeschriebenen monatlichen Umsatzsteuervoranmeldungen am Jahresende ohnehin längst zusammengestellt haben, sind die Steuererklärungen von Freiberuflern und Kleinunternehmern oft sogar viel schneller erledigt als die von Angestellten: Denn während Angestellte erst mühsam nach den Belegen für ihre Werbungskosten fahnden müssen, haben Selbständige die meisten ihrer Betriebsausgaben bereits fein säuberlich erfasst.

Allerdings müssen Selbständige ihr Einkommen auf zwei verschiedenen Formularen eintragen: Während Angestellte ihre "Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit"  auf der "Anlage N" angeben, füllen Unternehmer und Freiberufler zwei verschiedene amtliche Vordrucke aus:

  • Da ein und derselbe Steuerpflichtige mehrere (selbständige) Einkunftsarten haben kann (z. B. aus verschiedenen Gewerbebetrieben oder unterschiedlichen freiberuflichen Tätigkeiten), gibt es die Überblicks-"Anlage GSE" (= "Einkünfte aus Gewerbebetrieb und aus selbstständiger Arbeit", PDF, 48 KB:

    Dort tragen Sie lediglich die Bezeichnungen der einzelnen Betriebe und / oder Tätigkeiten sowie die damit erwirtschafteten Gewinne oder Verluste ein. Außerdem bietet das Formular zum Beispiel Platz für "Veräußerungsgewinne" (beim Verkauf von Geschäften oder Gesellschaftsanteilen) sowie für Verluste aus Vorjahren, die bislang noch nicht steuerlich geltend gemacht worden sind.
  • Die eigentliche Gewinnermittlung erfolgt bei Überschussrechnern auf der "Anlage EÜR" (PDF, 136 KB). Bitte beachten Sie: Für jeden Betrieb und jede selbständige Tätigkeit muss ein separates EÜR-Formular abgegeben werden.
  • Als "Anlage zur Anlage EÜR" gibt es schließlich noch ein sogenanntes Anlagenverzeichnis (PDF, 60 KB), in das Sie sämtliche Anschaffungen im (Netto-!)Wert von über 410 Euro (ab 2008: 150 Euro!) eintragen. Dabei handelt es sich um langlebige Wirtschaftsgüter, deren Anschaffungskosten über mehrere Jahre verteilt werden müssen (Stichwort "Abschreibungen").
  • Die "Geringwertigen Wirtschaftsgüter" (GWG), das sind alle selbständig nutzbaren, beweglichen Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens im (Netto!)Wert zwischen 60 und 410 Euro (erst ab 2008: 150 Euro!) müssen ebenfalls in eine gesonderte Liste eingetragen werden. Besondere Formvorschriften für das GWG-Bestandsverzeichnis gibt es nicht.

Lektüretipp: Detaillierte Informationen zum Ausfüllen der einzelnen Zeilen des EÜR-Formulars und des Anlagenverzeichnisses findet sich in der amtlichen Anleitung zum Vordruck (PDF, 288 KB)

EÜR-Formular: Einnahmen und Ausgaben à la carte

Auch wenn Sie Ihre Steuererklärung einem Experten anvertrauen, sollten Sie die vom Finanzamt verlangten Angaben über Ihren Betrieb zumindest grob kennen. Schließlich müssen Sie Ihrem Steuerberater die benötigten Informationen zur Verfügung stellen können.

Das für 2007 einmal mehr überarbeitete dreiseitige EÜR-Formular hat zurzeit folgende Struktur: Auf Seite 1 tragen Sie zunächst einmal Ihre Steuernummer und die Art Ihres Betriebs ein (Zeile 1). Die Zeilen 2 bis 13 auf Seite 1 bieten Raum für die Betriebseinnahmen - unterteilt nach Umsatzsteuersätzen, Vorsteuererstattungen sowie Einnahmen aus privaten Nutzungsanteilen (z. B. Privatnutzung des Geschäftswagens oder des Bürotelefons).

Auf Seite 1 und 2 tragen Sie in den Zeilen 14 bis 53 Ihre summarischen (!) Betriebsausgaben ein. Die müssen Sie nach folgenden Gesichtspunkten untergliedern:

  • Die für Journalisten, Landwirte und einige andere Berufsgruppen geltenden Sonderregelungen (z. B. Betriebsausgabenpauschalen) sind in den Zeilen 14 und 15 einzutragen.
  • Wareneinkäufe, Rohstoffe, Fremdleistungen und Personalkosten gehören in die Zeilen 16 bis 18.
  • Die Abschreibungen (= "Absetzung für Abnutzung") tragen Sie in den Zeilen 19 bis 24 ein.
  • Die Kosten Ihres Geschäftswagens sowie die Kosten für Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb gehören in die Zeilen 25 bis 27, Raumkosten (z. B. Miete und Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer) in die Zeilen 29 bis 31.
  • Für die unter Umständen nur teilweise steuerlich abzugsfähigen Betriebsausgaben (z. B. Schuldzinsen, Geschenke, Bewirtungen sowie Reisekosten) sind die Zeilen 32 bis 38 reserviert.
  • In den Zeilen 39 bis 44 schließlich tragen Sie die sonstigen Betriebsausgaben ein, unter anderem je eine Sammelposition für "Porto, Telefon und Büromaterial", "Fortbildung und Fachliteratur", "Rechts- und Steuerberatung und Buchführung", "Übrige Betriebsausgaben" sowie die ans Finanzamt gezahlte Umsatzsteuer.
  • Sofern Sie Rücklagen, Ansparabschreibungen sowie Investitionsabzugsbeträge bilden oder auflösen wollen, tragen Sie die einzelnen Beträge auf Seite 3 50 bis 55g auf Seite 3 des EÜR-Formulars ein und übertragen den unterm Strich verbleibenden Betrag anschließend in Zeile 45 der Seite 2.

Überblick I: Einkommensteuer (betrieblicher Teil)

Für die Gewinnermittlung im Rahmen der Einkommensteuererklärung benötigen Sie also kurz gesagt:

  • Belege über sämtliche betrieblichen Einnahmen und Ausgaben des Jahres 2007,
  • alle Kontoauszüge Ihrer Geschäftskonten (und ggf. Kassenbücher), um zu überprüfen, ob alle Zahlungen erfasst und den richtigen steuerlichen Kategorien zugeordnet sind,
  • die Jahreswerte der genannten Einnahme- und Ausgabekategorien - zum Beispiel als Auswertung Ihrer EÜR-Buchführung. Sofern Sie Ihren Jahresabschluss ohne Unterstützung eines Steuerberaters fertigstellen wollen, tragen Sie die Werte in die dazugehörigen Zeilen der "Anlage EÜR" ein. Den auf dieser Basis ermittelten Gewinn übertragen Sie anschließend in die "Anlage GSE" - oder bringen die fertigen Steuerformulare gleich mithilfe Ihrer Buchführungs-Software gleich zu Papier,
  • ein Anlageverzeichnis mit summarischen Angaben zu den Anschaffungskosten, Buchwerten, Zugängen, Abgängen, Abschreibungen, Sonderabschreibungen und Restwerten der folgenden Vermögensbestandteile: bewegliche Wirtschaftsgüter (z. B. Pkw, Büroeinrichtung), Finanzanlagen, immaterielle Wirtschaftsgüter (z. B. Firmen-/Geschäftswerte, Patente, Lizenzen), Immobilien (Grundstücke und Häuser) sowie ggf. dem Anteil eines häuslichen Arbeitszimmers
  • das GWG-Bestandsverzeichnis.

Überblick II: Einkommensteuer (privater Teil)

Sofern sich bei Ihnen abgesehen von Ihrem Wechsel in die Selbständigkeit gegenüber dem Jahr 2006 keine Änderungen ergeben haben, bleibt es bei den Ihnen bekannten Vordrucken:

Auf dem "Mantelbogen" machen Sie die Angaben zu Ihrer Person und ggf. zum Ehepartner und / oder Kindern, tragen Ihre Sonderausgaben, außergewöhnlichen Belastungen und sonstigen Steuerermäßigungen ein.

Eine oder mehrere "Anlage(n) N" füllen Sie aus, wenn Sie selbst oder Ihr Ehepartner während des Jahres 2007 als Arbeitnehmer gearbeitet haben (Bruttoeinkommen, abgeführte Lohnsteuern, Solidaritätsbeiträge, Sozialversicherungen laut Lohnsteuerbescheinigung) sowie Werbungskosten.

Ob Sie darüber hinaus weitere Steuerformulare ausfüllen und beim Finanzamt einreichen müssen, hängt ganz von Ihren persönlichen Verhältnissen, insbesondere von weiteren Einkunftsarten - z. B Angaben zur steuerlichen Berücksichtigung von Kindern ("Anlage Kind"), Angaben zu steuerlich geförderten Formen der Altersvorsorge (z. B. Riester-Rente - "Anlage AV"), Einkünfte aus Kapitalvermögen (z. B. Sparzinsen -  "Anlage KAP") oder auch Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung ("Anlage V").

Insgesamt haben Sie mittlerweile die Wahl zwischen mehr als 15 verschiedenen Spezial-Steuerformularen. Deshalb lassen sich viele Steuerpflichtige auch beim privaten Teil der Einkommensteuererklärung helfen - und das, obwohl die damit verbundenen Steuerberaterkosten seit 2006 nicht mehr als Sonderausgaben von der Steuer abgesetzt werden können. Ausgaben bis zu einer Grenze von 100 Euro (z. B. für Software oder Steuerberatungs-Literatur) werden aber nach wie vor toleriert.

Elektronische Steuererklärung: reife "ELSTER"

Apropos Software: Die meisten Buchführungsprogramme verfügen heutzutage über eine Elster-Schnittstelle: Mit der können Sie nicht nur Ihre Umsatzsteuervoranmeldungen vorschriftsmäßig via Internet ans Finanzamt übermitteln, sondern inzwischen auch die jährliche Einkommen- und Gewerbesteuererklärung.

Falls Sie noch kein PC-Steuerprogramm haben: Die kostenlose amtliche Elster-Software bietet zwar nicht so viel Eingabe- und Auswertungskomfort wie kommerzielle Programme. Tipps und Tricks zur Steuerminimierung dürfen Sie auch nicht erwarten. Die elektronische Übermittlung der Steuererklärungen funktioniert mit "Elster Formular 2007-2008" aber reibungslos.

Und gleich noch eine gute Nachricht: Der früher aus Beweisgründen vorgeschriebene zusätzliche Postversand der kompletten Steuerunterlagen ist inzwischen auch ohne "elektronische Signatur" auf ein erträgliches Mindestmaß reduziert worden: Heutzutage genügt es, eine zwei- bis dreiseitige Kurzfassung an Finanzamt zu schicken.

Lektüretipps: Unter der Überschrift "Uuuuuuund - Action!" stellen wir ein paar bewährte Praxistipps und Psychotricks vor, mit denen Sie Ihre nächste Steuererklärung mit etwas gutem Willen zu einer fast erfreulichen Freizeitbeschäftigung machen können! Falls Sie sich dieses Vergnügen entgehen lassen wollen, entnehmen Sie unserer "Jahresabschluss-Checkliste" auf einen Blick, welche Unterlagen Ihr Steuerberater braucht, um den betrieblichen Teil Ihrer Steuererklärung für Sie erledigen zu können.

Verfasst von Robert Chromow am 24.04.2008 16:36
http://www.gruendungszuschuss.de/?id=128&showblog=2509

Kommentare

Verfasst von Gabi M. am 26.05.2008 10:24

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