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Unternehmer-Tipp: Mehr Tempo bei Überweisungen


Wenn Sie derzeit auf elektronischem Weg eine Überweisung aufgeben, hat Ihre Bank laut Überweisungsgesetz (ÜG) bis zu drei Geschäftstage Zeit, bis das Geld auf dem Konto des Empfängers eintreffen muss, bei einer Überweisung mit Papierbelegen sogar vier Tage. Manche Bank hat das in der Vergangenheit – insbesondere bei der Überweisung größerer Beträge – ausgenutzt, um Zinsgewinne zu erzielen. Zum 1.1.2012 verkürzt sich diese Frist auf nur noch einen Geschäftstag bei elektronischen Überweisungen und zwei Tage bei papierhaften Überweisungen. Natürlich gilt das nur, wenn alle Angaben fehlerfrei vorliegen.

Die Banken dürfen selbst festlegen, dass bis zu einer bestimmten Uhrzeit erteilte Aufträge erst als am nächsten Geschäftstag zugegangen gelten. Bei der Stadtsparkasse München zum Beispiel werden ab 1.1.2012 Online-Überweisungen oder Überweisungen am sb-Terminal, die an einem Werktag bis 14.30 Uhr eintreffen, noch angenommen, das Geld ist dann spätestens am nächsten Bankgeschäftstag beim Empfänger.

Für Sie als Selbständigen bringt das durchaus Vorteile mit sich: Wenn Sie zum Beispiel Toner für Ihren Drucker bestellen und die Ware erst nach Zahlungseingang in den Versand geht, muss – wenn Sie an einem Werktag vor der jeweils von der Bank festgelegten Uhrzeit elektronisch überweisen – der Versender direkt am nächsten Tag handeln. Die andere Seite: Wenn ein Kunde angibt, dass er eine Rechnung vormittags online überwiesen hat, muss das Geld schon am nächsten Tag auf Ihrem Konto sein. Dadurch entfallen sicher so manche Ausreden säumiger Zahler ...

Als Geschäftstag gelten übrigens alle Werktage außer Samstag, an denen beide beteiligte Banken tatsächlich geöffnet haben. Hat eine der Banken geschlossen, zum Beispiel aufgrund eines nicht bundeseinheitlichen Feiertags, verlängert sich die Frist um einen Bankgeschäftstag.

Verfasst von gruendungszuschuss.de-Redaktion am 25.10.2011 11:03
http://www.gruendungszuschuss.de/?id=128&showblog=3104

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