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Vorsicht Falle: Freie Mitarbeiter, die sich als Scheinselbständige entpuppen


Das Thema Scheinselbständigkeit beziehen die meisten Gründer und Kleinunternehmer nur auf ihren eigenen Status. Dabei lauert noch eine ganz andere Gefahr: Dass sie selbst nämlich unwissentlich scheinselbständige Mitarbeiter beschäftigen. Das kann teuer zu stehen kommen. Im Folgenden erfahren Sie, was Sie bei der Beauftragung freier Mitarbeiter in dieser Hinsicht beachten müssen.

Wenn Sie wider Willen nachträglich zum Arbeitgeber werden, hat das weitreichenden Folgen:

  • Die Sozialversicherungspflicht besteht grundsätzlich rückwirkend seit Beginn der Tätigkeit.
  • Sofern der Mitarbeiter sich nicht (gesetzlich oder privat) kranken- und rentenversichert hat, werden die fälligen Beiträge nachträglich erhoben.
  • Als Arbeitgeber haften Sie dabei nicht nur für den fälligen Arbeitgeberanteil, sondern auch für den Arbeitnehmeranteil!
  • Die vom Mitarbeiter in Rechnung gestellte Umsatzsteuer stellt für Sie keine Vorsteuer mehr dar. Sie müssen Ihre Umsatzsteuer-Voranmeldungen und -erklärungen entsprechend ändern. Zwar haben Sie Anspruch darauf, dass Ihr  Mitarbeiter Ihnen die Umsatzsteuer zurückzahlt. Kann oder will er das nicht, müssen Sie dem Finanzamt dafür aber geradestehen.
  • Das gilt sogar für die Einkommensteuer: Denn als Arbeitgeber sind Sie ja für die Einkommensteuervorauszahlungen in Form der Lohnsteuer verantwortlich: Hat der Mitarbeiter seine Einkünfte nicht versteuert, wendet sich das Finanzamt an Sie!

Hinzu kommt: Sobald aus einem freien Mitarbeiter ein Angestellter geworden ist, kann er im Nachhinein unter Umständen weitreichende Ansprüche auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Urlaub, Urlaubsgeld und eventuelle andere betriebliche Leistungen geltend machen.

Wann bei Auftragsvergabe die Alarmglocken schrillen sollten und was Sie sonst noch tun können, um nicht unfreiwillig zum Arbeitgeber zu werden, lesen Sie im Beitrag "Scheinselbständige Mitarbeiter".

Verfasst von Robert Chromow am 18.07.2008 14:19
http://www.gruendungszuschuss.de/?id=128&showblog=2556

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