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Vorsicht: Hauptberuflich Selbständige werden in der gesetzlichen Krankenversicherung mehrfach benachteiligt


(gruendungszuschuss.de) Freiwillig versicherte Selbständige müssen nicht nur auf ihren Gewinn und auf die Kapitaleinkünfte Beiträge bezahlen, sondern auch auf Mieteinnahmen und Einkommen aus einer nebenberuflichen Festanstellung. Wer dagegen als hauptberuflich angestellt gilt, muss nur auf sein Gehalt Beiträge bezahlen. Kapitaleinkünfte, Mieteinnahmen und Gewinne aus einer nebenberuflichen Selbständigkeit bleiben außen vor – ganz legal.

Hauptberuflich Selbständige, die sich freiwillig in der gesetzlichen Kasse versichern,  sind zudem von relativ hohen Mindestbeiträge betroffen: Sie müssen monatlich mindestens 286 Euro ohne Krankentagegeld und 297 Euro mit Krankentagegeld zahlen. Das entspricht einem Verdienst von 1.916 Euro. Verdienen Sie weniger, schulden Sie Beiträge auf einen Gewinn, den Sie gar nicht erzielt haben.

Generell müssen Sie den vollen Beitragssatz in Höhe von 14,9 beziehungsweise 15,5 Prozent auf Ihr Einkommen leisten – bei Arbeitnehmern übernimmt der Arbeitgeber knapp die Hälfte des Beitrags.

Tipp: Gesetzlich Versicherte, die zugleich selbständig und angestellt arbeiten, sollten genau auf ihre Verdienstgrenzen achten, weil sie deutlich besser fahren, wenn sie als nebenberuflich selbständig und als hauptberuflich angestellt gelten. Denn in diesem Fall berechnen sich die Krankenkassenbeiträge allein aus dem Angestellten-Verhältnis. Vorsicht also: Als hauptberuflich selbständig gilt,

- wer in der Regel den größeren Teil des Einkommens aus der selbständigen Tätigkeit bezieht,
- mehr als 20 Stunden pro Woche selbständig arbeitet
- oder einen Mitarbeiter mehr als nur geringfügig (bis 400 Euro) beschäftigt.  

Wer allerdings  Gründungszuschuss erhalten möchte, muss sich in jedem Fall hauptberuflich selbständig machen. Mehr Tipps hierzu erhalten Sie in unserem neuen Ratgeber „Selbständig in Teilzeit“.

Alternative: Private Krankenversicherung?

Sie wollen aufgrund der hohen und weiter steigenden Belastung in die private Versicherung wechseln? Das kann eine sinnvolle Option sein, aber fällen Sie die Entscheidung nicht übereilt, denn ein Wechsel  ist meist eine Entscheidung fürs Leben. Sowohl die Rückkehr in die gesetzliche als auch der Wechsel von einer privaten Krankenversicherung zu einer anderen ist nur in Ausnahmefällen möglich und sinnvoll. Private Kassen orientieren sich nicht am Einkommen, sondern an Alter, Geschlecht, den Vorerkrankungen, dem Eigenanteil, den Sie zu zahlen bereit sind – und dem Leistungsumfang, den Sie beanspruchen wollen. Die private Versicherung lohnt sich vor allem dann, wenn Sie gut verdienen und keinen Ehepartner oder Kinder ohne nennenswertes eigenes Einkommen haben (werden), die sie jetzt oder später mitversichern wollen.

Viele weitere Tipps zum Thema Versicherungen und Vorsorge erhalten Sie in unserem Workshop „In Zukunft gut vorgesorgt!“.

Verfasst von gruendungszuschuss.de-Redaktion am 18.09.2011 12:16
http://www.gruendungszuschuss.de/?id=128&showblog=3085

Kommentare

Verfasst von Frau Unbekannt am 08.06.2015 09:51

Antwort:

Ob Sie Umsatzsteuer erheben oder z.B. im Rahmen des "Kleinunternehmerprivilegs" keine Umsatzsteuer ausweisen hat mit der Einteilung in Haupt- und Nebenberuf u.W. nichts zu tun.


Verfasst von selin am 11.05.2015 10:26


Verfasst von prefect am 07.06.2012 23:36

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