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Vorsorge-Tipp: Kennen Sie eigentlich Ihr Renteneintrittsalter?


(gruendungszuschuss.de) Vor Ihrer Gründung waren Sie lange Jahre angestellt und haben in die Rentenversicherung einbezahlt? Als Handwerker, Lehrer, Künstler oder Publizist müssen Sie es zwangsweise sogar weiterhin. Auch Selbständige sind also von der Verlängerung des Renteneintrittsalters betroffen, die gerade Anlass für politische Diskussionen um das Thema Altersteilzeit bietet. Bei den Politikern herrscht offenbar einiges Unwissen, hoffentlich aber nicht bei Ihnen: Finden Sie im folgenden Beitrag heraus, ab welchem Alter Sie gesetzliche Rente erhalten werden.

(gruendungszuschuss.de) Vor Ihrer Gründung waren Sie lange Jahre angestellt und haben in die Rentenversicherung einbezahlt? Als Handwerker, Lehrer, Künstler oder Publizist müssen Sie es zwangsweise sogar weiterhin. Auch Selbständige sind also von der Verlängerung des Renteneintrittsalters betroffen, die gerade Anlass für politische Diskussionen um das Thema Altersteilzeit bietet. Bei den Politikern herrscht offenbar einiges Unwissen, hoffentlich aber nicht bei Ihnen: Finden Sie im folgenden Beitrag heraus, ab welchem Alter Sie gesetzliche Rente erhalten werden.

SPD und inzwischen auch Teile der CDU fordern eine Verlängerung der bis nächstes Jahr geltenden Altersteilzeit-Regelung bis 2015. Sie soll dann aber erst ab 63 gelten, statt schon mit 60 wie bisher. Begründet wird die Forderung mit der Verlängerung des Renteneintrittsalters auf 67. Dabei sind diejenigen, die von der Verlängerung der Altersteilzeit profitieren würden, von der Verlängerung des Renteneintrittsalters kaum betroffen:  Wer 2015 mit 63 in Altersteilzeit geht, ist folglich 1952 geboren. Sein Renteneintrittsalter ist somit 65 Jahre und 6 Monate, ist also kaum von der Verlängerung betroffen.

Den tatsächlich betroffenen Rentnern dagegen kommt die Verlängerung der Altersteilzeit gar nicht zugute.

Hier die Fakten:

  • Bis Jahrgang 1946 (62 Jahre und älter) gilt weiterhin Renteneintritt mit 65.
  • Für jedes Jahr, das Sie nach 1946 geboren sind, kommt ein Monat hinzu.
  • Als in 1958 Geborene(r) gilt für Sie ein Renteneintrittsalter von 66 Jahren.
  • Für jedes Jahr, das Sie nach 1958 geboren sind, kommen jeweils zwei Monate hinzu.
  • Ab Jahrgang 1964 (44 Jahre und jünger) gilt dann schließlich der Renteneintritt mit 67.

Schauen Sie einmal nach, ab wann Sie und andere Familienmitgliedern mit der gesetzlichen Rente rechnen können. Manche emotionale politische Diskussion ließe sich vielleicht versachlichen, wenn mehr Menschen so wie Sie jetzt die Fakten kennen würden.

In jedem Fall werden Sie sich so über einen Eckpunkt ihrer ganz persönlichen Altersvorsorge klar. Denn als Selbständige(r) können Sie auch früher in Rente gehen als das gesetzliche Eintrittsalter es vorsieht, wenn Sie sich bis dahin ausreichende Rücklagen aufgebaut haben. Wie Sie eine Strategie entwickeln, um der Rentenversicherung ein Schnäppchen zu schlagen, erfahren Sie in unserem Workshop „In Zukunft gut vorgesorgt“ – www.gruendungszuschuss.de/vorsorge_ws.

Verfasst von Andreas Lutz am 18.06.2008 13:43
http://www.gruendungszuschuss.de/?id=128&showblog=2542

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