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Wichtige Tipps zur Umsatzsteuer-Voranmeldung!


Im ersten Jahr nach der Gründung müssen Sie Ihre Umsatzsteuer auf jeden Fall monatlich anmelden (von der Umsatzsteuer befreite Unternehmen natürlich ausgenommen). Bisher geschah das durch Ausfüllen eines Formulars. Das Formular musste bis zum 10. des Folgemonats beim Finanzamt eingegangen sein, ebenso der errechnete Zahlungsbetrag.

Künftig müssen Sie die Umsatzsteuervoranmeldung online abgeben, was ja grundsätzlich bequemer, schneller und kostengünstiger ist. Das Problem: Jeder, der Ihre Steuernummer kennt, kann unter dieser einen Fantasiebetrag anmelden, der dann postwendend von Ihrem Konto abgebucht wird.

Ein Passwort-Schutz oder ähnliches besteht nicht, ältere Voranmeldungen werden automatisch von neueren überschrieben. Ob eine Plausibilitätsprüfung in Bezug auf die Höhe des angemeldeten Betrags stattfindet ist äußerst fraglich. Deshalb zwei Tipps: 1) Beantragen Sie eine Umsatzsteuer-ID (falls Sie noch keine haben) und geben Sie künftig diese auf Ihren Rechnungen an, anstelle der normalen Steuernummer. 2) Setzen Sie die Lastschriftermächtigung in Bezug auf die Umsatzsteuer aus, bis die Finanzverwaltung eine sicherere Methode gefunden hat. Denken Sie aber trotzdem daran, die Umsatzsteuer rechtzeitig zu überweisen - ansonsten riskieren Sie happige Säumniszuschläge.

Zweites Ärgernis: Die Meldung erfolgt nicht etwa über ein Onlineformular, sondern über ein eigens zu installierendes Programm und dieses ist nicht für alle Betriebssysteme verfügbar, zumindest nicht kostenfrei! Lassen Sie sich trotzdem nicht verrückt machen: Das neue Gesetz greift erstmals in Bezug auf die Januar-Umsätze, die Sie bis 10. Februar bzw. 10 März (vergleiche unten) melden müssen. Außerdem hat das Bundesfinanzministerium eine generelle Schonfrist bis 31. März eingeräumt. Bis zu diesem Zeitpunkt werden Voranmeldungen auf Papier in jedem Fall noch anstandslos akzeptiert.

Das offizielle Programm der Finanzverwaltung (nur für Windows) finden Sie unter www.elster.de. Dort gibt es auch eine Liste alternativer Programme. Besonders zu empfehlen ist das Programm Winston (www.felfri.de/winston), das es kostenlos für alle Windows-Betriebssysteme und für Linux (mit Wine-Bibliothek) gibt und das in Kürze auch für MAC und Linux (ohne Wine-Bibliothek) erscheinen soll. Also: Keine Panik! Das Finanzamt wird wohl niemand zur Anschaffung eines Windows-Rechners zwingen, nur weil die Verwaltung für andere Betriebssysteme noch keine Lösung bereit stellen kann.

Übrigens: Wenn Sie ein Buchhaltungsprogramm benutzen, das auf der oben genannten Liste bei elster.de aufgeführt ist, können Sie die Voranmeldung direkt aus dem Buchhaltungsprogramm übergeben.

Verfasst von Andreas Lutz am 07.01.2005 10:44
http://www.gruendungszuschuss.de/?id=128&showblog=1988

Kommentare

Verfasst von Freier Holger am 25.02.2007 01:08


Verfasst von Willem Peper am 09.02.2006 19:20

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