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Wie sich eine Tourismusabgabe zu einer zweiten Gewerbesteuer entwickelt - das Beispiel Schleswig-Holstein


Ein Musterbeispiel, wie sich eine neue Bürokratie Hand in Hand mit einer neuen Abgabe entwickelt, ist die Tourismusabgabe, deren Ausweitung der schleswig-holsteinische Landtag am Freitag in erster Lesung beschlossen hat.

Am Anfang steht eine gute Idee (bessere Vermarktung des Fremdenverkehrs). Zur Finanzierung schafft der Staat eine zusätzliche Abgabe, die in den Aufbau einer neuen Verwaltung fließt. Diese verdrängt kostengünstig agierende private Initiativen (z.B. Tourismusvereine) und weitet ihren Aufgabenbereich immer weiter aus.
 
So droht im konkreten Fall eine zweite Gewerbesteuer zu entstehen, die keineswegs nur Fremdenverkehrsbetriebe tragen müssen, sondern unter Umständen alle Gewerbebetriebe - und zwar zusätzlich zu GEZ-, GEMA-, IHK- und vielen weiteren Zwangsbeiträgen und Steuern. Jede Abgabe ist mit eigenen Meldepflichten, Schriftverkehr und sonstigem Verwaltungsaufwand verbunden.

Offenbar sind ähnliche kommunale Abgabe auch in anderen Bundesländern in Planung oder bereits beschlossen. Gerwin Müller hat innerhalb des VGSD e.V. eine Arbeitsgruppe zu diesem Thema gestartet und mithilfe anderer Mitglieder eine lesenswerte Pressemitteilung veröffentlicht, die die Zusammenhänge beschreibt.

Unterstützen Sie die Initiative mit einem kurzen Kommentar und lassen Sie die Arbeitsgruppe wissen, wenn es in Ihrem Bundesland ähnliche Abgaben bereits gibt oder geplant sind.

Verfasst von gruendungszuschuss.de-Redaktion am 02.10.2013 10:20
http://www.gruendungszuschuss.de/?id=128&showblog=3407

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