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Wie Sie mit kreativen Mahnwegen schneller an Ihr Geld kommen


Viele Selbständige kennen die Situation: Der Auftrag ist längst abgeschlossen, die Rechnung gestellt, doch der Kunde zahlt einfach nicht. Der Ausweg: ein gutes Mahnwesen.

Häufig läuft es dann allerdings nach dem immer gleichen Muster ab. Zuerst wird ein freundlicher Brief mit einer Zahlungsaufforderung verschickt. Reagiert der Kunde nicht, geht ein etwas weniger freundlicher Brief an ihn, in dem noch einmal auf die ausstehende Zahlung hingewiesen wird. Auch dann passiert oft nichts.

Unser Vorschlag: Verlassen Sie die ausgetretenen Wege und setzen Sie auf soziale Medien, SMS und natürlich auch auf E-Mails und Anrufe, um schneller an Ihr Geld zu kommen. Die Möglichkeit, eine Zahlungserinnerung über Facebook oder XING zu versenden, wird bisher selten genutzt und zeigt erstaunliche Wirkung. Das liegt daran, dass sich die Kunden Mahnungen hier nicht so leicht entziehen können und der Kontakt direkter und persönlicher ist.

Selbständige, die diesen unkonventionellen Weg gehen, berichten von sehr guten Erfolgen – bei zugleich geringerem Aufwand. Auch bei einem Telefonat kann Ihnen der Kunde nicht so leicht ausweichen, wenn im direkten Gespräch Verbindlichkeit gefordert wird. Eine SMS erreicht den Empfänger oft unerwartet, das führt ebenfalls dazu, dass er eher reagiert und zahlt. Und: Ein bißchen lästig müssen Sie säumigen Zahlern schon werden.

Um sich die Arbeit leichter zu machen, bereiten Sie am besten Textbausteine vor. Wenn Sie einmal eine gute Formulierung gefunden haben, brauchen Sie dann nur noch die Anrede, die Rechnungsnummer und das Rechnungsdatum anzupassen.

Oder nutzen Sie ein Buchhaltungsprogramm mit eingebautem Mahnwesen. Es erinnert Sie zuverlässig daran, wenn es wieder Zeit ist, säumige Zahler an ihre Verpflichtungen zu erinnern.

Wenn Sie mehr darüber erfahren wollen, wie Sie Ihr Mahnwesen und Ihre gesamte Buchhaltung effizient organisieren, besuchen Sie unseren Crashkurs "Rechnung, Buchführung, Steuer". Als Teilnehmer erhalten Sie kostenlos eine 180-Tage-Lizenz der Software „Wiso Mein Büro“ im Wert von 58 Euro (69 brutto), die Sie neben der Buchhaltung auch bei Rechnungsstellung und Mahnwesen unterstützt.

Am besten gleicht anmelden!

Verfasst von Andreas Lutz am 02.03.2016 14:41
http://www.gruendungszuschuss.de/?id=128&showblog=3564

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