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Aktuelles zum Thema Geld und Steuern

Wieder voller Vorsteuerabzug bei Bewirtungskosten


Die ständigen Änderungen im Steuerrecht gehören zu den unangenehmen Seiten der Selbständigkeit und das beste Beispiel sind die Bewirtungskosten. Als ich selbst mich 2003 selbständig machte, durfte man 80% der betrieblich veranlassten Bewirtungskosten als Betriebsausgabe geltend machen und auch nur 80% der im Rechnungsbetrag enthaltenen Vorsteuer vom Finanzamt zurückholen. Aber kaum hatte ich das verstanden, änderten sich die Spielregeln.

Im nächsten Jahr wurde der Prozentsatz nämlich auf 70% gesenkt.

Und seit neuestem gilt nun ein Split: Weiterhin darf man nur 70% der Ausgaben gewinn- und steuersenkend als Betriebsausgabe geltend machen, aber künftig 100% der Vorsteuer zurückholen. Das bringt gar nicht so wenig, denn 30% von 16% sind 4,8% - also kann man sich zusätzlich fast 5% des Rechnungsbetrags erstatten lassen. Und bei einer Mehrwertsteuererhöhun sind es schon bald 5,4%...

Verfasst von Andreas Lutz am 29.07.2005 15:07
http://www.gruendungszuschuss.de/?id=128&showblog=2054

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