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Aktuelles zum Thema Geld und Steuern

Zum Jahresende beachten: Verjährungs- und Aufbewahrungsfristen


Zum Jahreswechsel verjähren Ansprüche aus Forderungen, so verfallen am 1.1.2009 zum Beispiel Ansprüche aus Verkäufen im Jahr 2005. Das bedeutet für den Schuldner: Er kann die Zahlung des Betrages verweigern, indem er sich ausdrücklich auf die Verjährung beruft.

Um das Eintreten der Verjährung aufzuhalten, müssen Sie noch in diesem Jahr einen gerichtlichen Mahnbescheid beantragen. Die Übergabe an ein Inkassobüro ist nicht ausreichend. Falls Sie noch Forderungen aus dem Jahr 2005 haben, ist jetzt also die letzte Chance, noch aktiv zu werden.

Zugleich endet mit dem Jahr 2008 die Aufbewahrungsfrist für Belege aus dem Jahr 1998, also auch für Buchungsunterlagen, Jahresabschlüsse und andere Unterlagen, die Sie von Gesetzes wegen zehn Jahre lang aufbewahren müssen. Für empfangene und versendete Geschäftsbriefe gilt eine verkürzte Aufbewahrungsfrist von sechs Jahren, entsorgt werden kann also die Korrespondenz bis einschließlich 2002. Dazu zählen Aufträge, Kopien von Auftragsbestätigungen, Lieferscheine usw., kurzum alle Unterlagen, die nötig sind, um einen Geschäftsvorfall zu dokumentieren, darunter auch E-Mails.

Falls Sie als Gründer noch gar nicht so lange selbständig sind, können Sie schon einmal vorausschauend ausreichend Regalplatz für die Unterlagen der nächsten Jahre reservieren...

Weitere Tipps finden Sie in meinem Buch „Jetzt sind Sie Unternehmer".

Verfasst von Andreas Lutz am 17.12.2008 15:09
http://www.gruendungszuschuss.de/?id=128&showblog=2614

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