Wenn Sie Mitarbeiter brauchen

Personalkosten

Ihre eigenes Gehalt: Personalkosten oder nicht?

Als Einzelunternehmer verursachen Sie keine Personalkosten. Sie leben vom Gewinn, der am Jahresende übrig bleibt und auf den Sie sich in Form von Privatentnahmen das ganze Jahr über schon "Vorschüsse" genehmigen. Im Businessplan taucht Ihr "Gehalt" nur in Form des kalkulatorischen Unternehmerlohns und der geplanten Privatentnahmen auf.

Würden Sie dagegen eine GmbH gründen und sich als Geschäftsführer anstellen, so wären Sie Angestellter der GmbH und Ihr Gehalt stellt dann sehr wohl Personalkosten dar. Doch

Vorsicht: Wenn Sie sich selbst ein Geschäftsführer-Gehalt bezahlen, das von Anfang an Ihre Lebenshaltunskosten deckt, kann dies zu einer Ablehnung Ihres Antrags auf Gründungszuschuss führen.

Freie Mitarbeiter versus Angestellte

Auch die Honorare freier Mitarbeiter sind keine Personalkosten, sondern "Kosten aus Lieferungen und Leistungen". Im Businessplan berücksichtigen Sie sie als variable Kosten oder als feste Position bei Ihren Betriebsmitteln: Wenn Sie einen freien Mitarbeiter - ob explizit oder implizit - an einen Kunden weiterberechnen, da er unmittelbar für einen umsatzwirksamen Auftrag arbeitet, dann handelt es sich bei dem Honorar um variable Kosten. Der Buchhalter dagegen, der als freier Mitarbeiter ein mal monatlich zwei Stunden lang ihre Belege einbucht, oder der Grafiker, der alle zwei Wochen Ihre Webseite aktualisiert, stellen Rechnungen, die Sie als fixe Kosten vorausplanen sollten.

Während freie Mitarbeiter für das Abführen ihrer Steuern und die soziale Absicherung selbst verantwortlich sind, müssen Sie bei Angestellten die Lohnsteuer einbehalten und an das Finanzamt abführen. Außerdem müssen Sie zusätzlich zum Bruttoeinkommen den Arbeitgeberanteil zu den Sozialversicherungen entrichten.

Die gesetzlichen Sozialversicherungsbeiträge summieren sich insgesamt zu rund 42 Prozent auf (vergleiche hierzu auch die Basisdaten zur Sozialversicherung mit den Beitragsbemessungsgrenzen):

  • Gesetzliche Rentenversicherung: 19,9 Prozent
  • Gesetzliche Krankenversicherung: Je nach Krankenkasse, ca. 14 Prozent
  • Soziale Pflegeversicherung: 1,7 Prozent bzw. 1,95 Prozent für Kinderlose
  • Arbeitslosenversicherung: 4,5 Prozent.

Beispiele: Personalkosten und was davon beim Arbeitnehmer ankommt

Wenn Sie ein Bruttoeinkommen von 2.000 Euro bezahlen, so entstehen Ihnen als Arbeitgeber bei einem Arbeitgeberanteil von 21 Prozent mindestens Kosten von 2.420 Euro, der Arbeitnehmer erhält nach Abzug von Steuern und Sozialversicherung etwa 1.280 Euro*. Bei Durchschnittlich 140 Arbeitsstunden pro Monat entspricht dies einem Nettoverdienst von 9,20 Euro und Arbeitskosten von 17,30 Euro.

In der folgenden Tabelle stellen wir gegenüber, welche Ausgaben Ihnen bei verschiedenen Gehaltsniveaus und alternativen Beschäftigungsmodellen entstehen und wieviel davon "sichtbar" auf dem Konto des Arbeitnehmers ankommt. Wir führen auch auf, welche zusätzlichen Vorteile er darüber hinaus in Hinblick auf seine soziale Absicherung erwirbt. Die Tabelle soll Ihnen dabei helfen, Ihre Kosten und die Anreize des Mitarbeiters bei den verschiedenen Modellen besser miteinander vergleichen zu können.

 

Beschäftigungsmodell,
Stundensatz bzw. Monatsgehalt (brutto)

Arbeitgebersicht

Arbeitnehmersicht (nach Steuern und Sozialabgaben)*

Zusätzliche Vorteile des Mitarbeiters

 

 

 

 

Angestellt, 12 x 5000 Euro

42,40 Euro

18,50 Euro

Kranken-, Renten-, Pflege-, Arbeits- losen- versicherung

Angestellt, 12 x 4000 Euro

34,30 Euro

15,50 Euro

Angestellt, 12 x 3000 Euro

25,90 Euro

12,50 Euro

Angestellt, 12 x 2000 Euro

17,30 Euro

9,20 Euro

 

 

 

 

Minijob / "400-Euro-Job" = Kurz-fristige Beschäftigung, 10 Euro/h

12,50 Euro

10,00 Euro

Renten- versicherungs- beiträge (minimal)

Dito, wenn Arbeitnehmer krankenversicherungsfrei

11,40 Euro

10,00 Euro

"Midi-Job" = "Niedriglohn-Job", 10 Euro (zwischen 41 und 80 Stunden)

12,10 Euro

9,50 Euro (bei 410 Euro) bis 7,90 Euro (bei 800 Euro)

Kurzfristig Beschäftigte (Aushilfen), 10 Euro/h, bei Pauschalbesteuerung

12,50 Euro

10,00 Euro

Student "auf Lohnsteuerkarte, 10 Euro/h

11,00 Euro

9,10 Euro

Renten- versicherungs- beiträge (voll)

 

 

 

 

Zum Vergleich: Freier Mitarbeiter, 30 Euro/h

30,00 Euro

30,00 Euro**

Keine

*) Annahmen in Bezug auf Angestellte: Lebhaft in alten Bundesländern, Steuerklasse I oder III (alleinstehend oder ähnliches Einkommen wie Ehepartner), kinderlos, kirchensteuerpflichtig, gesetzlich krankenversichert (14 Prozent), durchschnittliche effektive Arbeitszeit 140 Stunden/Monat

**) Der freie Mitarbeiter muss sich selbst um Steuern und Sozialversicherung kümmern.


Zu den Personalkosten von 2.420 Euro kommen gegebenenfalls noch weitere Sozialleistungen, die Sie zusagen, wie Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld oder vermögenswirksame Leistungen. Die entsprechenden Ausgaben sollten Sie in Ihrem Businessplan monatsgenau in die Liquiditätsplanung einrechnen.

Was sind die Alternativen zur Festanstellung von Mitarbeitern?

Inzwischen gibt es in Deutschland allein 7,65 Millionen Minijobs, die meisten in Form von geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen (400 Euro-Jobs), aber rund 0,85 Millionen auch in Form kurzfristiger Beschäftigungsverhältnisse. Wir erklären im Folgenden die Unterschiede zwichen den verschiedenen Jobarten.

  • Minijobs - Die klassischen 400-Euro-Jobs: Bis 400 Euro/Monat gilt eine Beschäftigung unabhängig von der Stundenzahl als geringfügig und Sie als Arbeitgeber müssen pauschal 30 Prozent für Sozialversicherung und Lohnsteuer abführen. Der Arbeitnehmer erhält seinen Anteil ungekürzt. Wenn der Arbeitnehmer nicht gesetzlich krankenversichert (auch nicht bei Familienangehörigen mitversichert ist), müssen Sie sogar nur 14 Prozent abführen.
  • Midi-Job - eigentlich "Niedriglohn-Job" genannt: Im Bereich zwischen 400 und 800 Euro gibt es für den Arbeitnehmer einen stufenweisen Übergang ("Gleitzone") zu den normalen Arbeitnehmeranteilen zur Sozialversicherung. Sie als Arbeitgeber zahlen aber bereits ab 400,01 Euro den vollen Arbeitgeberanteil von rund 21 Prozent. Die Besteuerung erfolgt ebenfalls wie bei Festangestellten.
  • Kurzfristig Beschäftigte - das sind zum Beispiel Studenten, die Sie als Aushilfe anstellen. Wenn die Beschäftigung nicht berufsmäßig ausgeübt wird und nicht länger als zwei Monate (oder 46 Arbeitstage plus vier bezahlte Urlaubstage) dauert, besteht keine Sozialversicherungspflicht. Zudem ist eine pauschalisierte Lohnsteuer in Höhe von 25 Prozent möglich, aber nur wenn der Arbeitslohn nicht 12 Euro pro Stunde oder durchschnittlich 62 Euro pro Tag übersteigt.
  • Studenten "mit Lohnsteuerkarte" - Damit sind Studentenjobs gemeint, bei denen mehr als 400 Euro pro Monat gezahlt werden und die auch nicht kurzfristig im obigen Sinne sind. Hier besteht NUR Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung (je 9,25 Prozent Arbeitnehmer- und -geberanteil), wenn die Beschäftigung nur in den Semesterferien ausgeübt wird oder wenn die wöchentliche Arbeitszeit 20 Stunden nicht überschreitet. Wer mit seinem Studentenjob 26 Wochen pro Jahr überschreitet, wird aber in jedem Fall vollständig sozialversicherungspflichtig.
  • Viele Arbeitgeber und gerade auch Gründer beschäftigen darüber hinaus Praktikanten und Auszubildende. Als Arbeitgeber haben Sie hier die gesamten Sozialversicherungsbeiträge in voller Höhe zu entrichten, auch wenn der monatliche Verdienst weniger als 400 Euro beträgt. Es handelt sich dann nämlich nicht um geringfügig Beschäftigte (400-Euro-Jobber), sondern um "Geringverdiener".
  • Praktikanten und Arbeitslose ohne Vergütung. Dabei handelt es sich insbesondere um Studenten, die ein Pflichtpraktikum absolvieren müssen und Arbeitslose, deren Gehalt in den ersten Monaten von der Bundesagentur übernommen wird. Bei der Anstellung von Arbeitslosen muss die Perspektive einer anschließenden Anstellung bestehen

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