Bilden Sie ausreichend Rücklagen

Einkommensteuerberechnung

Bei Selbständigen werden Einkommensteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer nicht einfach vom Lohn einbehalten. Sie müssen selbst den Überblick behalten, wie viel Einkommensteuer Sie schulden, damit Sie ausreichende Rücklagen bilden können.

Der Steuerrechner von Wolfgang Parmentier eignet sich dazu hervorragend. Mit ihm lassen sich auch die steuerlichen Konsequenzen von Abfindungen, Arbeitslosengeld und Gründungsförderung mühelos berechnen.

Im folgenden erläutern wir, welche Eingaben Sie vornehmen müssen und wie die Ergebnisse zu interpretieren sind.

Tipps zur Nutzung

Eingaben

  • Wählen Sie zunächst das Jahr, für das Sie die Einkommensteuer berechnen wollen, denn fast jedes Jahr hat der Gesetzgeber Änderungen an der Steuertabelle vorgenommen.
  • Geben Sie das zu versteuernde Jahreseinkommen an.

 

 

Wenn Sie die Abbildung anklicken, öffnet sich der Steuerrechner in einem zusätzlichen Fenster bzw. Tab Ihres Browsers.

 

  • Die zweite Zeile ("nur 2007: davon Gewinne...") brauchen Sie in aller Regel nicht auszufüllen. Betroffen sind nur Steuerzahler mit einem Einkommen von mehr als 250.000 Euro ("Reichensteuer").
  • Wenn Sie im betreffenden Jahr Arbeitslosengeld erhalten haben, so müssen Sie dies in der dirtten Zeile unter "Einkommenseratzleistungen" angeben.  Arbeitslosengeld ist zwar steuerfrei, erhöht aber die Progression auf das zusätzliche Einkommen ("Progressionsvorbehalt").
  • Haben Sie eine Abfindung erhalten? Diese geben Sie in der vierten Zeile unter "Außerordentliche Einkünfte" ein. Da es sich um eine Zahlung für eine mehrjährige Tätigkeit handelt, wird sie nach der sogenannten Fünftelregel behandelt: Der Betrag, um den ein Fünftel der Abfindung die Einkommensteuer erhöht wird mit fünf multipliziert. Bei sehr hohen Abindungen kann diese Regelung zu der Konsequenz führen, dass eine Erhöhung des normalen zu versteuernden Einkommens fast vollständig "wegbesteuert" wird.
  • Der Gründungszuschuss ist ebenso wie zuvor Ich-AG und Überbrückungsgeld nicht nur steuerfrei, sondern auch vom Progressionsvorbehalt befreit. Sie müssen ihn deshalb überhaupt nicht im Formular eingeben. Er erhöht 1:1 Ihr Nettoeinkommen.
  • Die Bedeutung der Kinderanzahl wird über den "?"-Button erklärt.
  • Kirchensteuer fällt nur bei Kirchenmitgliedern an. In Baden-Württemberg, Bayern, Bremen und Hamburg beträgt die Kirchensteuer 8 Prozent, in den übrigen Bundesländern 9 Prozent der Einkommensteuer.

Ausgabewerte

  • Bei jeder Eingabe werden die Ausgabewerte automatisch neu berechnet. Ein Drücken des "Berechnen"-Buttons ist zumeist gar nicht nötig.
  • Alleinstehende geben ihr individuelles Einkommen an und lesen ihre Steuerbelastung in der Zeile "Grundtarif" ab.
  • Verheiratete, die gemeinsam veranlagt werden, geben das gemeinsame Haushaltseinkommen an und lesen die Steuerbelastung in der Zeile "Splittingtarif" ab.
  • Der Soli-Zuschlag ist ein Aufschlag von 5,5 Prozent auf die berechnete Einkommensteuer, bei der Kirchensteuer handelt es sich wie erwähnt um einen Aufschlag von 8 bzw. 9 Prozent.
  • Der unter Netto eingegebene Wert ist nicht mit dem Nettoeinkommen eines Arbeitnehmers zu vergleichen, dazu sind noch die Sozialversicherungsbeiträge abzuziehen.
  • Falls Sie Gewerbetreibender sind, so beachten Sie, dass auf Ihren Gewinn aus dem Gewerbetrieb ab einer bestimmte Höhe zusätzlich Gewerbesteuer anfällt.

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