Aus Kapitel 1: Räumen Sie mit Irrtümern auf

"Mein erster Mitarbeiter": Leseprobe

Vom Alleinunternehmer zum Arbeitgeber: Sie stehen vor diesem Schritt, und es graut Ihnen davor? Sie fürchten, dass Sie nicht mehr unabhängig agieren können? Befreien Sie sich von einigen gängigen Irrtümern in Bezug auf das Arbeitsrecht, und Ihre Bedenken werden sich in Luft auflösen.

Personal? Das kann ich mir nicht leisten

Zugegeben, der Kostenfaktor ist nicht von der Hand zu weisen. Aber: Wer sagt denn, dass Sie den am besten qualifizierten, an einer Vollzeitbeschäftigung interessierten, nach einem 13. Monatsgehalt und Bonuszahlungen fragenden Kandidaten einstellen müssen? Das mag auf den ersten Blick der Richtige für den Job bei Ihnen sein, aber ist er auch der Richtige für Ihr Unternehmen? Prüfen Sie also, welcher Mitarbeiter für Sie und Ihr Unternehmen geeignet ist, damit Sie Arbeit abgeben können und nicht mehr Kosten als nötig entstehen.

Beauftragen Sie für die Buchhaltung einen Steuerberater, lassen Sie Routinearbeiten von einem Minijobber erledigen oder schließen Sie sich einer Bürogemeinschaft an, in der zum Beispiel die Kosten für den Telefonservice geteilt werden. Sie haben unzählige Möglichkeiten, die durchaus kostengünstig sein können. Wenn Sie sich klargemacht haben, wie Ihre Entlastung aussehen soll, mit welchem Umfang Sie starten wollen und wonach Sie genau suchen müssen, wird der Kostenfaktor nicht mehr im Weg stehen. Denn wenn Sie in Ihrer jetzigen Situation Unterstützung bekommen, gewinnen Sie auch Zeit. Zeit, um neue Aufträge an Land zu ziehen, neue Kunden zu gewinnen und Ihr Unternehmen weiterzuentwickeln.

Einen Arbeitnehmer einstellen? Den werde ich ja nie mehr los

So oder ähnlich denken viele, obwohl sie tagtäglich in Arbeit ersticken, aufgrund der Überlastung Fehler machen, die Familie vernachlässigen und bei Krankheit niemanden haben, der sich um das Wertvollste für ihr Unternehmen kümmert: die Kunden. Sicherlich stimmt es, dass ein Arbeitgeber, vom Gesetzgeber verordnet, sich stark an den Arbeitnehmer bindet. Doch es gibt eine ganze Reihe von Lockerungsmöglichkeiten – sowohl für Sie als auch den neuen Kollegen. Je weniger Sie darauf angewiesen sind, dass Ihr Mit­arbeiter zum Beispiel pünktlich um 8.00 Uhr seine Arbeit aufnimmt und vor 16.00 Uhr nicht beendet, desto flexibler können Sie jemanden beschäftigen. In solchen Fällen bieten sich beispielsweise eine Teilzeitbeschäftigung über weniger als 40 Stunden in der Woche oder eine freie Mitarbeit an, falls die Art der Arbeit das zulässt. Oder Sie legen die Dauer der Zusammenarbeit mit einem befristeten Arbeitsvertrag von vorneherein fest. Dabei stehen Ih­nen als Existenzgründer besonders arbeitgeberfreundliche Möglichkeiten offen, die Sie nicht ungenutzt lassen sollten. Es kommt also darauf an, für die jeweilige Situation die passende Beschäftigungsart zu finden.

Wenn ich einen Mitarbeiter entlassen muss, wird er mich verklagen – die Abfindung führt für mich in die Insolvenz

Sicher haben Sie solche Geschichten auch schon gehört oder gelesen. Aus den Zeitungen kann man nämlich öfter mal erfahren, dass sich ein Arbeitnehmer mit 50 Jahren aus dem Arbeitsleben verabschiedet, weil sein Arbeitgeber ihm eine Abfindung von 200.000 Euro gezahlt hat. Derartige Ge­schehnisse sollten Sie allerdings nicht abschrecken. Machen Sie sich klar, dass hohe Abfindungszahlungen dann entstehen, wenn der Arbeitgeber eine Kündigung ausspricht, die unwirksam ist. Wenn Sie sich ausreichend informieren, wird es aber erst gar nicht dazu kommen. Außerdem führt eine Trennung nach kurzer Betriebszugehörigkeit auf keinen Fall zu einer hohen Abfindung.

Wenn es um die Abfindung nach einer Kündigung geht, weisen die Gerichte dem Betreffenden zwischen einem halben und einem Bruttogehalt pro Jahr Betriebszugehörigkeit zu. Und selbst das bleibt dem Kleinstunternehmer in aller Regel erspart, da das Kündigungsschutzgesetz nur für die Betriebe gilt, die regelmäßig mehr als zehn Arbeitnehmer (ausschließlich der Auszubildenden) beschäftigen. Hinzu kommt, dass die Anforderungen an eine wirksame Kündigung in einem Kleinbetrieb deutlich geringer sind als in einem großen Unternehmen. Sie haben außerdem immer die Möglichkeit, einen Aufhebungsvertrag abzuschließen. Das kann sogar preisgünstiger werden als ein Kündigungsschutzprozess. Mehr darüber erfah­ren Sie ab Seite 154ff.

Personal einstellen? Das macht mehr Arbeit, als es Entlastung bringt

Auch an dieser Aussage ist etwas dran. Sie müssen den Mitarbeiter einar­beiten, ihm viel erklären, ihn kontrollieren, betreuen und Ihrer neuen Rolle als Führungskraft gerecht werden. Das kostet wertvolle Zeit, die Sie vielleicht gerne auf andere Weise nutzen möchten. Was Sie aber bedenken soll­ten: Die Einarbeitungsphase ist schnell vorbei, und der Mitarbeiter kann Sie voll unterstützen.

Den bürokratischen Aufwand, den ein Mitarbeiter verursacht, lassen Sie dann von Fachleuten erledigen. Für Sie ist es sicher nicht rentabel, sich für nur einen Arbeitnehmer das Know-how eines Lohnbuchhalters anzueignen. Ein neuer Arbeitnehmer muss zum Beispiel bei der Krankenkasse an­gemeldet werden. Sprechen Sie darüber mit Ihrem Steuerberater, dem Sie diese Aufgaben übertragen haben. Oder: Sie prüfen zum Beispiel das Ange­bot von www.paychex.de. Hier finden Sie sicher ein günstiges Angebot, so­dass Sie sich nicht selbst durch den Paragrafen- und Behördendschungel schlagen müssen.

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