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Freiwillige Arbeitslosenversicherung für Selbständige
Nur noch bis 31.12.2006: Übergangsregelung zur freiwilligen Arbeitslosenversicherung läuft aus
Wer zwischen dem 1.1.2004 und dem 31.1.2006 gegründet hat, kann im Rahmen einer Übergangsregelung noch bis Ende diesen Monats freiwillig in die Arbeitslosenversicherung für Selbständige eintreten und einen neuen Anspruch auf Arbeitslosengeld I aufbauen. Die Monatsbeiträge sind einkommensunabhängig und sinken ab Januar 2007 auf unter 30 Euro. Der resultierende Leistungsanspruch beträgt bis zu 1.364 Euro.
Ein Beitritt lohnt sich insbesondere für diejenigen, deren Selbständigkeit in den nächsten Jahren scheitern könnte und die keinen oder nur noch einen geringen Restanspruch auf Arbeitslosengeld haben (zum Beispiel weil sie nahtlos oder erst gegen Ende des Arbeitslosengeld I-Bezugs gegründet haben).
Mehr Infos unter www.gruendungszuschuss.de /index.php?id=165.
Kommentare
Guten Tag Herr Lutz,
ich arbeite seit Juli 2005 auf selbstständiger Basis, nachdem ich im Einvernehmen mit meinem Arbeitgeber meinen Arbeitsvertrag beendet habe. Ich habe 6 Monate lang Überbrückungsgeld bezogen. Nun stellt sich für mich die Frage, ob ich mich freiwillig für die Arbeitslosenversicherung für Selbstständige entscheiden soll. Mir ist nicht klar, ob ich sowieso Anspruch auf Arbeitslosengeld hätte, wenn ich mich nicht für diese freiwillige Arbeitslosenversicherung entscheiden sollte.
Über einen Tipp würde ich mich sehr freuen.
Herzlichen Dank im Voraus.
Freundliche Grüße,
F. Patzelt



