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Freiwillige Arbeitslosenversicherung für Selbstständige
Nur noch bis 31.12.2006: Übergangsregelung zur freiwilligen Arbeitslosenversicherung läuft aus
Wer zwischen dem 1.1.2004 und dem 31.1.2006 gegründet hat, kann im Rahmen einer Übergangsregelung noch bis Ende diesen Monats freiwillig in die Arbeitslosenversicherung für Selbstständige eintreten und einen neuen Anspruch auf Arbeitslosengeld I aufbauen. Die Monatsbeiträge sind einkommensunabhängig und sinken ab Januar 2007 auf unter 30 Euro. Der resultierende Leistungsanspruch beträgt bis zu 1.364 Euro.
Ein Beitritt lohnt sich insbesondere für diejenigen, deren Selbstständigkeit in den nächsten Jahren scheitern könnte und die keinen oder nur noch einen geringen Restanspruch auf Arbeitslosengeld haben (zum Beispiel weil sie nahtlos oder erst gegen Ende des Arbeitslosengeld I-Bezugs gegründet haben).
Mehr Infos unter www.gruendungszuschuss.de /index.php?id=165.