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Sozialversicherung
Berechnung von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen bei Ich-AG und Überbrückungsgeld: Keine Beiträge auf Existenzgründerzuschuss!
Sind Sie gesetzlich kranken- und pflegeversichert? Als Selbstständiger ist der Gewinn (ggf. zusammen mit anderen Einkunftsarten) die Berechnungsgrundlage für Ihre Beiträge. Immer wieder führt es zu Überraschungen, dass auch das Überbrückungsgeld zur Beitragsbemessung herangezogen wird, obwohl es ja steuerfrei ausgezahlt wird und auch bei der Bemessung der Rentenbeiträge nicht berücksichtigt wird.
Bisher gingen wir davon aus, dass diese Regelung auch bei der Ich-AG gilt. Inzwischen gilt aber, dass der Existenzgründerzuschuss nicht für die Beitragsbemessung herangezogen wird. Da die Beitragssätze sich typischerweise auf rund 16% addieren, bedeutet dies für Ich-AG-Gründer oberhalb der Mindestbeitragsgrenze (Gewinn über 1.200 Euro monatlich) im ersten Jahr eine Ersparnis von rund 100 Euro. Mal wieder was Erfreuliches!
Eine ausführliche Darstellung der Beitragsberechnung finden Sie in Kapitel V des Buches "Ich-AG und Überbrückungsgeld", www.ueberbrueckungsgeld.de/buch.
Für diesen Hinweis danke ich Anne Barfuß von der Redaktion der Zeitschrift "Geschäftsidee". Ein Sonderheft zum Thema Ich-AG erscheint in der kommenden Woche.
Kommentare
Guten Tag Herr Lutz,
Meine Frau hat am 22.5.06 eine Ich-AG gegründet.
Ich bin bei der Techniker Krankenkasse freiwillig versichert.
Verstehe ich das oben geschriebene richtig: Meine Frau kann sich bei mir mitversichern wenn Ihre Einnahmen unter 345 Euro monatlich liegen und Sie nicht länger als 18 Stunden pro Woche arbeitet?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Auskunft
Beste Grüße Josef
Antwort:
Ich glaube Sie beziehen sich auf den Beitrag unter www.ueberbrueckungsgeld.de/blog/2005/08/krankenversiche.shtml.
Dort steht genau das plus einige zusätzliche Bedingungen. Die Informationen beruhen übrigens auf Aussagen der Techniker Krankenkasse.
Beste Grüße Andreas Lutz, ueberbrueckungsgeld.de
Alle Angaben ohne Gewähr
Ändert sich denn der Krankenkassenbeitrag jetzt auch für die Bezieher von Überbrückungsgeld (Juni 2006)?
Antwort:
Die Berechnung der Krankenkassenbeiträge wird beim neuen Gründungszuschuss (ab voraussichtlich 1.8.06) ein wenig anders erfolgen als bisher bei Ich-AG und Überbrückungsgeld. Eine ausführliche Darstellung mit Rechenbeispiel finden Sie unter www.ueberbrueckungsgeld.de/blog/2006/06/insiderinfos_zu.shtml.
Beste Grüße Andreas Lutz, ueberbrueckungsgeld.de
Alle Angaben ohne Gewähr
Ihr Blog ist sehr gut geschrieben und informativ.



