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Sozialversicherung

Berechnung von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen bei Ich-AG und Überbrückungsgeld: Keine Beiträge auf Existenzgründerzuschuss!


Sind Sie gesetzlich kranken- und pflegeversichert? Als Selbstständiger ist der Gewinn (ggf. zusammen mit anderen Einkunftsarten) die Berechnungsgrundlage für Ihre Beiträge. Immer wieder führt es zu Überraschungen, dass auch das Überbrückungsgeld zur Beitragsbemessung herangezogen wird, obwohl es ja steuerfrei ausgezahlt wird und auch bei der Bemessung der Rentenbeiträge nicht berücksichtigt wird.

Bisher gingen wir davon aus, dass diese Regelung auch bei der Ich-AG gilt. Inzwischen gilt aber, dass der Existenzgründerzuschuss nicht für die Beitragsbemessung herangezogen wird. Da die Beitragssätze sich typischerweise auf rund 16% addieren, bedeutet dies für Ich-AG-Gründer oberhalb der Mindestbeitragsgrenze (Gewinn über 1.200 Euro monatlich) im ersten Jahr eine Ersparnis von rund 100 Euro. Mal wieder was Erfreuliches!

Eine ausführliche Darstellung der Beitragsberechnung finden Sie in Kapitel V des Buches "Ich-AG und Überbrückungsgeld", www.ueberbrueckungsgeld.de/buch.

Für diesen Hinweis danke ich Anne Barfuß von der Redaktion der Zeitschrift "Geschäftsidee". Ein Sonderheft zum Thema Ich-AG erscheint in der kommenden Woche.

Verfasst von Andreas Lutz am 16.01.2005 10:40
http://www.gruendungszuschuss.de/?id=160&showblog=1993

Kommentare

Verfasst von Josef am 13.06.2006 08:46

Antwort:

Ich glaube Sie beziehen sich auf den Beitrag unter www.ueberbrueckungsgeld.de/blog/2005/08/krankenversiche.shtml.

Dort steht genau das plus einige zusätzliche Bedingungen. Die Informationen beruhen übrigens auf Aussagen der Techniker Krankenkasse.

Beste Grüße Andreas Lutz, ueberbrueckungsgeld.de

Alle Angaben ohne Gewähr


Verfasst von Ralph Kunze am 07.06.2006 13:22

Antwort:

Die Berechnung der Krankenkassenbeiträge wird beim neuen Gründungszuschuss (ab voraussichtlich 1.8.06) ein wenig anders erfolgen als bisher bei Ich-AG und Überbrückungsgeld. Eine ausführliche Darstellung mit Rechenbeispiel finden Sie unter www.ueberbrueckungsgeld.de/blog/2006/06/insiderinfos_zu.shtml.

Beste Grüße Andreas Lutz, ueberbrueckungsgeld.de

Alle Angaben ohne Gewähr


Ihr Blog ist sehr gut geschrieben und informativ.

Verfasst von Rainer am 14.12.2005 16:43

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