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Sozialversicherung
Immer mehr Gründer ohne Krankenversicherung – Was Sie beachten müssen!
Innerhalb der letzten zehn Jahre hat sich die Zahl der Selbständigen ohne Krankenversicherung verfünffacht. Besonders gefährdet: Ich-AG-Gründer, deren Geschäft nur schleppend anläuft.
Die Förderung reicht im zweiten und dritten Jahr gerade noch aus, die Sozialversicherung zu bezahlen. Nach drei Jahren endet die Förderung ganz – zugleich steigen dann die Mindestbeiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung auf dasselbe Niveau wie bei anderen Selbständigen. Bei Überbrückungsgeld-Gründern kommt die Stunde der Wahrheit sogar schon nach sechs Monaten.
Wer in dieser Situation seine Beiträge nicht fristgerecht zahlen kann und nicht auf die Mahnungen der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung reagiert, steht schnell ganz ohne Krankenversicherung da. Privatkassen können schon nach einem Monat Beitragsrückstand die Mitgliedschaft kündigen. Gesetzlich Versicherte verlieren Ihren Schutz nach zwei Monaten. Betroffen sind auch alle, die nach der Gründung versäumen sich innerhalb von drei Monaten freiwillig weiterzuversichern.
Aber das sind längst nicht alle Fälle: Den Versicherungsschutz verliert auch der Auslands-Rückkehrer, der bislang mitversicherte Ehepartner nach der Scheidung, der Arbeitslose, der kein Arbeitslosengeld II mehr erhält, weil der nicht-eheliche Lebenspartner "zu viel" verdient usw. – immer sofern nicht innerhalb von drei Monaten "freiwillig" eine Krankenversicherung abgeschlossen wird.
Eine Rückkehr ist schwer bis unmöglich – und oft mit enormen Mehrkosten verbunden. Denn die privaten Versicherungen bieten ihre günstigen Tarife nur für junge und gesunde Gründer an. Und der Gesetzgeber hat im Lauf der letzten Jahre die gesetzlichen Krankenversicherungen gegen Rückkehrer aus den privaten Versicherungen verbarrikadiert.
Einzige Chance ist, als Angestellter oder Arbeitsloser wieder Pflichtversicherter in der gesetzlichen Krankenversicherung zu werden. Eine Umwandlung in eine freiwillige Mitgliedschaft ist aber erst nach 365 Tagen möglich. Wenn das Arbeitslosengeld I nach 360 Tagen ausläuft ohne dass man vorab oder zwischendurch auch angestellt war, hat man da ein Problem…Aber selbst dieser Weg steht nicht allen offen, ist zum Beispiel für über 55-jährige eingeschränkt.
Stellen Sie deshalb sicher, dass Sie zu keinem Zeitpunkt Ihren Krankenversicherungsschutz verlieren. Melden Sie sich rechtzeitig bei einer Krankenversicherung an – auch im schlimmsten Gründungsstress. Auch bei Zahlungsschwierigkeiten sollten Sie sich unbedingt bei Ihrer Krankenversicherung melden und ggf. eine Ratenzahlungs- oder Stundungsvereinbarung abschließen. Notfalls müssen Sie Arbeitslosengeld II beantragen. Gründlich überlegen sollten Sie sich auch den Wechsel von der gesetzlichen in eine private Krankenversicherung. Es geht dabei um eine Entscheidung fürs Leben.
Viele weitere Tipps sowie die genaue Berechnung der Beitragshöhen anhand zahlreicher Rechenbeispiele finden Sie in meinem Buch "Ich-AG und Überbrückungsgeld" – jetzt in der III. Auflage: www.ueberbrueckungsgeld.de/buch.
Foto: photocase.de, Schepp
Kommentare
Schön das es solche Foren gib.
Ich war bis März 2007 Gesetzlich versichert habe mich im Juli selbstständig gemacht und wollte mich dann freiwillig weiterversichern.Da wurde mir dann mitgeteilt, dass eine freiwillige Mitgliegdschaft nur innerhalb von drei Monaten nach beendigung möglich ist.
Als ich dann zu einer privaten Versicherung (Huk)ging gab diese mir die Möglichkeit mich privat zu versichern wenn ich mir vorerst ein Zahnärztliches Gutachten sowie einen rundumchek beim Hausarzt machen lasse dieses natürlich auf eigene Kosten.
Als Grund nannten sie mir die unzureichende vorversicherung.
Nun konne mir bisher noch kein Artzt sagen was genau für Kosten auf mich zukommen für diese Gutachten.
Meine Frage hier ist nun kennt noch jemand diese prozedur oder ist das nur bei der Huk so?
Die Huk ist fast 160 ?billiger als alle anderen anfragen die ich gestellt habe.
Mit freundlichen Grüßen
Schellei
Ich bin 56 Jahre alt und habe mich am 02.11.05 zum 1. mal arbeitslos gemeldet.
Aufgrund meiner früheren Selbständigkeit war ich privat krankenversichert, konnte allerdings wegen wirtschaftlicher Schwierigkeiten die Prämien nicht mehr bezahlen, sodass die Versicherung mir gekündigt hat.
Ich bin also z.Z. nicht krankenversichert.
AB WANN ist man bei Bezug von Arbeitslosengeld
gesetzlich krankenversichert? Meine Frau ist in der BEK gesetzlich versichert.
Antwort:
An sich müssten Arbeitslose sofort mit Beginn der Arbeitslosigkeit wieder krankenversichert sein. Es gibt aber - glaube ich - Sonderregeln für über 55 jährige. Bitte informieren Sie sich bei einer gesetzlichen Krankenversicherung. Im allgemeinen geben die relativ zuverlässige Informationen.
Beste Grüße Andreas Lutz, ueberbrueckungsgeld.de
Ich habe mich zum 01.09.2005 selbständig gemacht
und bekomme rund 2400 Euro Überbrückungsgeld.
Im ersten Monat meiner Selbständigkeit
werde ich (brutto) über 3000 Euro einnehmen.
Die Krankenkasse hat mir nun mitgeteilt, dass
bei der Berechnung der Beitragseinstufung Einnahmen in Höhe von über 3525 Euro zugrunde gelegt wurden, neben 486,46 Euro Monatsbeitrag
muss ich 68,74 Pflegeversicherungsbeitrag zahlen.
Ist das rechtens?
MfG
Wu
Im September 2000 gründete ich mein Unternehmen.
Damals ging ich allerdings nebenbei noch arbeiten.
Dann wurde ich ende 2000 arbeitslos. Mein Unternehmen lief neben Arbeitslosengeld und später Arbeitslosenhilfe. Das Arbeitsamt akzeptierte mein Unternhemen damit ich wenigstens die Zeit meiner Arbeitslosigkeit sinnvoll nutzen konnte und vielleicht bald kein Hilfe mehr bräuchte. Im Januar 2004 endete dann auch die Arbeitslosenhilfe. Ich konnte das Geld für die Krankenkasse nicht aufbringen. Nach drei Monaten lief auch die Krankenversicherung aus. Von diesem Zeitpunkt war weder ich, noch meine Frau und unsere beiden Kinder Krankenversichert. Im Herbst 2004 bekam meine Frau arbeit. Nun ist wenigsten Sie und sind unsere beiden Kinder versichert. Ich darf mich mit Unternehmen nicht mitversichern. Die Krankenkasse will mich auch nicht mehr in die Gesetzliche aufnehmen obwohl ich immer in der Gesetzlichen war. Man möchte mich in die Private drängen. Sollte ich dann dennoch eines Tages mehr als meine Frau verdienen und dann weil mich die Gesetzliche nicht aufnimmt Privatversichern, so muß ich, das sagte man mir, unsere Kinder bei mir mit aufnehmen weil ich dann mehr Beiträge zahlen würde. Dann soll ich mehr zahlen, aber heute darf ich nicht in die Versicherung meiner Frau. Was sol das? Wo ist da die Soziale gerechtigkeit? Geringverdiener dürfen sich Familienversichern aber Gewerbetreibende mit zu geringem Einkommen nicht. Was bedeutet Einkommen in Bezug auf die 345 Euro? Ich erziele genug Umsatz, jedoch muß ich viel für Kunden vorlegen, viele zahlen dann die Rechnung zu spät oder erst gar nicht.
Desweiteren kostet das Unternhemen auch etwas. Mir bleibt meist nicht übrig. Ohne meine Frau könnten wir Miete und Lebensmittel nicht zahlen.
Ich hatte in 2000 eine Hinterwandinfarkt und bräuchte mit Sicherheit dringend Versicherungsschutz. Gibt es keine ander Möglichkeit als das Gewerbe nieder zulegen und gar nicht mehr zu arbeiten. Es muß doch einen geraden Weg geben. Ich könnte ja auch das Gewerbe auf meine Frau neu anmelden und Hausmann machen.
Das alles schmeckt mir aber nicht. Mein stolz läßt sowas auch nicht zu. Warum können sich den private Geringverdiener mit versichern. Wo ist da der Unterschied. Ich gehe doch auch nur arbeiten.
Arbeiten lohnt sich halt nicht, oder?
Brauche dringend rat.
M.f.G aus Gießen und vielen Dank für Ihre Geduld.
Dir Müller
Ich bin seit einiger Zeit arbeitslos und frage mich, was ich für Möglichkeiten habe krankenversichert zu werden. Ich komme aus Frankreich und habe keine Ahnung von dem deutschen System. Hilfe!
Antwort von Dr. Andreas Lutz:
Wenn Sie in Deutschland Anspruch auf Arbeitslosengeld I haben (i.d.R. nachdem Sie mind. 12 Monate in Deutschland in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben), zahlt in der Regel das Arbeitsamt Ihre Krankenversicherung.
Ansonsten können Sie Arbeitslosengeld II beantragen.
Andreas Lutz
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