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Sozialversicherung

Immer mehr Gründer ohne Krankenversicherung – Was Sie beachten müssen!


kreuz_photocase_schepp.jpgInnerhalb der letzten zehn Jahre hat sich die Zahl der Selbständigen ohne Krankenversicherung verfünffacht. Besonders gefährdet: Ich-AG-Gründer, deren Geschäft nur schleppend anläuft.

Die Förderung reicht im zweiten und dritten Jahr gerade noch aus, die Sozialversicherung zu bezahlen. Nach drei Jahren endet die Förderung ganz – zugleich steigen dann die Mindestbeiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung auf dasselbe Niveau wie bei anderen Selbständigen. Bei Überbrückungsgeld-Gründern kommt die Stunde der Wahrheit sogar schon nach sechs Monaten.

Wer in dieser Situation seine Beiträge nicht fristgerecht zahlen kann und nicht auf die Mahnungen der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung reagiert, steht schnell ganz ohne Krankenversicherung da. Privatkassen können schon nach einem Monat Beitragsrückstand die Mitgliedschaft kündigen. Gesetzlich Versicherte verlieren Ihren Schutz nach zwei Monaten. Betroffen sind auch alle, die nach der Gründung versäumen sich innerhalb von drei Monaten freiwillig weiterzuversichern.

Aber das sind längst nicht alle Fälle: Den Versicherungsschutz verliert auch der Auslands-Rückkehrer, der bislang mitversicherte Ehepartner nach der Scheidung, der Arbeitslose, der kein Arbeitslosengeld II mehr erhält, weil der nicht-eheliche Lebenspartner "zu viel" verdient usw. – immer sofern nicht innerhalb von drei Monaten "freiwillig" eine Krankenversicherung abgeschlossen wird.

Eine Rückkehr ist schwer bis unmöglich – und oft mit enormen Mehrkosten verbunden. Denn die privaten Versicherungen bieten ihre günstigen Tarife nur für junge und gesunde Gründer an. Und der Gesetzgeber hat im Lauf der letzten Jahre die gesetzlichen Krankenversicherungen gegen Rückkehrer aus den privaten Versicherungen verbarrikadiert.

Einzige Chance ist, als Angestellter oder Arbeitsloser wieder Pflichtversicherter in der gesetzlichen Krankenversicherung zu werden. Eine Umwandlung in eine freiwillige Mitgliedschaft ist aber erst nach 365 Tagen möglich. Wenn das Arbeitslosengeld I nach 360 Tagen ausläuft ohne dass man vorab oder zwischendurch auch angestellt war, hat man da ein Problem…Aber selbst dieser Weg steht nicht allen offen, ist zum Beispiel für über 55-jährige eingeschränkt.

Stellen Sie deshalb sicher, dass Sie zu keinem Zeitpunkt Ihren Krankenversicherungsschutz verlieren. Melden Sie sich rechtzeitig bei einer Krankenversicherung an – auch im schlimmsten Gründungsstress. Auch bei Zahlungsschwierigkeiten sollten Sie sich unbedingt bei Ihrer Krankenversicherung melden und ggf. eine Ratenzahlungs- oder Stundungsvereinbarung abschließen. Notfalls müssen Sie Arbeitslosengeld II beantragen. Gründlich überlegen sollten Sie sich auch den Wechsel von der gesetzlichen in eine private Krankenversicherung. Es geht dabei um eine Entscheidung fürs Leben.

Viele weitere Tipps sowie die genaue Berechnung der Beitragshöhen anhand zahlreicher Rechenbeispiele finden Sie in meinem Buch "Ich-AG und Überbrückungsgeld" – jetzt in der III. Auflage: www.ueberbrueckungsgeld.de/buch.

Foto: photocase.de, Schepp

Verfasst von Andreas Lutz am 25.04.2005 08:41
http://www.gruendungszuschuss.de/?id=160&showblog=2026

Kommentare

Verfasst von Björn Schellei am 28.12.2007 07:01


Verfasst von werner am 13.11.2005 14:49

Antwort:

An sich müssten Arbeitslose sofort mit Beginn der Arbeitslosigkeit wieder krankenversichert sein. Es gibt aber - glaube ich - Sonderregeln für über 55 jährige. Bitte informieren Sie sich bei einer gesetzlichen Krankenversicherung. Im allgemeinen geben die relativ zuverlässige Informationen.

Beste Grüße Andreas Lutz, ueberbrueckungsgeld.de


Verfasst von Fritz Wunderlich am 25.09.2005 17:25


Verfasst von Dirk Müller am 26.08.2005 20:51


Verfasst von salah am 30.06.2005 01:22

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