Newsletter für Gründer & Selbständige

30/2011 (versendet am 01.09.2011)

BETREFF:
News2Use, 30/2011: Seehofer gegen GZ-Kürzungen, Meisterzwang bleibt, 13 Tipps für die Pressemappe

"News & Ideen für Ihren Erfolg vor und nach der Gründung"

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Liebe Leserin, lieber Leser,

die Zahl der Gründungen im August ist ungewöhnlich hoch - offenbar ziehen viele Gründungswillige ihre Selbständigkeit vor, um sich noch rechtzeitig vor der zum 1.11.2011 geplanten Reform den Gründungszuschuss zu sichern. Ob die Kürzungen noch verhindert werden können durch die bayerische Staatsregierung, die sich klar dagegen ausspricht, ist mehr als fraglich. Hürden tun sich auch weiterhin für angehende Handwerker auf: Der Meisterzwang bleibt in den "gefahrengeneigten" Branchen bestehen, urteilte das Bundesverwaltungsgericht.

Viel Spaß beim Lesen unserer News & Tipps.

Herzliche Grüße aus München
Andreas Lutz

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INHALT

1. Seehofer gegen Gründungszuschuss-Kürzungen
2. Bundesverwaltungsgericht: Meisterzwang besteht weiterhin
3. Finanzierungs-Tipp: Kreditprüfung und Sicherheiten bei der Vergabe von Mikrokrediten
4. Gründerzahlen: Im August 11.897 geförderte Gründungen
5. Presse-Tipp: Das gehört in die Pressemappe!

6. Und zum Schluss: Alle WORKSHOP-TERMINE bundesweit

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1. Seehofer gegen Gründungszuschuss-Kürzungen

Die bayerische Staatsregierung hat sich ganz klar gegen die Kürzungen des Gründungszuschusses ausgesprochen und dazu beigetragen, dass der Bundesrat die Gesetzesänderungen am 8. Juli abgelehnt hat. Nach einer entsprechenden Stellungnahme des bayerischen Wirtschaftsministeriums haben wir nun auch Antwort auf einen Brief unseres Mitstreiters Wolfgang Dykiert an den bayerischen Ministerpräsidenten Horst Seehofer erhalten, den wir in Auszügen unten veröffentlichen.

Der Brief macht deutlich, dass die von Seehofer geführte Landesregierung die Kürzungen ablehnt und lässt insoweit nichts an Klarheit vermissen. Auch freuen wir uns über die klare Absage an das Gesetzesvorhaben in der Länderkammer und ihren zuständigen Ausschüssen. Allerdings muss der Bundesrat dem Gesetz gar nicht zustimmen, es entscheidet letztlich allein der Bundestag. Wir müssen die folgenden Worte also daran messen, ob auch die bayerischen CSU- und FDP-Abgeordneten im Bundestag das Gesetzesvorhaben ablehnen. Die CSU konnte auf diesem Weg schon manches Gesetz verhindern oder modifizieren, wenn es Seehofer auf einen Streit mit den anderen Fraktionen ankommen ließ. Wir sind gespannt, welche Taten den folgenden Worten folgen.

Hier Auszüge aus dem Brief von Ministerialdirigent Anton Hofmann (Bayerische Staatskanzlei) an Wolfgang Dykiert:

„Ministerpräsident Seehofer dankt Ihnen für Ihr Schreiben … Die Bayerische Staatsregierung teilt Ihre Auffassung, dass der Gründungszuschuss ein wichtiges und erfolgreiches Instrument der Arbeitsmarktförderung darstellt, und dass Abstriche bei Förderungsdauer und –konditionen daher abzulehnen sind.

Bayern hat daher sowohl in den Ausschüssen des Bundesrats für Arbeit und Sozialpolitik sowie für Wirtschaft als auch im Bundesratsplenum am 8. Juli eine Stellungnahme unterstützt, die darauf gerichtet ist, den Gründungszuschuss als Pflichtleistung auszugestalten, die bisherige Dauer von Grund- und Aufbauförderung zu erhalten und den für die Gewährung des Zuschusses erforderlichen Restanspruch auf Arbeitslosengeld wieder auf die bislang geltenden 90 Tage zurückzuführen.

Erfreulicherweise erhielt dieses Anliegen sowohl in den o.g. Ausschüssen als auch im Bundesratsplenum eine Mehrheit: Der Bundesrat hat die Bundesregierung und den Bundestag durch seinen Beschluss vom 8. Juli 2011 aufgefordert, die im Gesetzesentwurf vorgesehenen Abstriche beim Gründungszuschuss im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu streichen.

Aus Sicht der Bayerischen Staatsregierung wäre es zu begrüßen, wenn Verkürzungen bzw. Verschlechterungen bei den Förderkonditionen dieses wichtigen und nachweislich erfolgreichen Arbeitsmarktinstruments vermieden werden könnten.“

Sind Sie ebenfalls betroffen oder wollen Sie sich gegen die Kürzungen engagieren, weil Sie selbst vom Gründungszuschuss profitiert haben? Unsere laufende Berichterstattung zum Thema finden Sie unter:  
www.gruendungszuschuss.de/gruendungsfoerderung/gruendungszuschuss/news.html


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2. Bundesverwaltungsgericht: Meisterzwang besteht weiterhin

Für die Handwerksverbände ist er ein Qualitätssiegel, für den Wettbewerb ein Hindernis: Der Meisterzwang. Handwerker in 41 sogenannter „gefahrengeneigter“ Branchen müssen weiterhin Brief und Siegel oder zumindest jahrelange Arbeitserfahrung erwerben, wollen sie sich in ihrem Beruf selbständig machen. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht in dieser Woche.

Damit wies das Gericht die Klagen einer Friseurgesellin und eines Dachdeckergesellen zurück, die betont hatten, sie dürften bestimmte Tätigkeiten ihres Berufs auch ohne Eintrag in die Handwerksrolle, ohne Meisterprüfung oder qualifizierte Berufserfahrung als Altgeselle selbständig ausüben – und daher gehofft hatten, die Zugangsbeschränkung könnte in Gänze fallen. Die Handwerksordnung, so ihre Argumentation, schränke die Berufsfreiheit ein – und diskriminiere sie gegenüber Handwerkern aus dem EU-Ausland. Bürger aus anderen EU-Ländern nämlich könnten auch hierzulande ohne Meisterbrief einen Betrieb eröffnen. Das sieht das Gericht anders: Auch ausländische Handwerker müssten Berufserfahrung vorweisen, bevor sie sich in Deutschland niederlassen dürften.

Damit besteht der Meisterzwang weiter in Branchen wie Gerüstbauer, Maurer, Fleischer, Dachdecker, Friseure. Die Anwältin des Dachdeckers, Hilke Böttcher, hatte nach dpa-Angaben  bezweifelt, dass der Meistertitel nach wie vor ein Gütesiegel sei. Die Meister würden sich eher um administrative Büro-Angelegenheiten kümmern, während draußen Mitarbeiter und Azubis werkeln. In den technischen Berufen habe es außerdem so viele Innovationen gegeben, dass fraglich sei, ob Meister aus den 1970er und 80er Jahren noch den gleichen Wissenstand hätten wie heutige Gesellen.

Kritiker des Meisterzwangs halten diesen vor allem für ein Mittel der Handwerksverbände, Außenstehende von der Arbeit in ihrem Bereich abzuhalten. Sie spüren selbständige Arbeiter, denen der wichtige Brief fehlt, häufig auf – und belegen die unerwünschten Konkurrenten mit Geldstrafen und Arbeitsverboten. Ein engagierter Kritiker der Zugangsbeschränkung ist Michael Wörle, der mit seinem Buch „Selbständig ohne Meisterzwang“ Wege vorbei an den Handwerkskammern zeigt. Mehr hierzu: www.gruendungszuschuss.de

Das Gericht hingegen teilt die Ansichten der Kritiker nicht: Die gesetzliche Beschränkung des Berufszugangs sei verhältnismäßig. Die Richter halten die gesetzliche Zugangsbeschränkung zu diesen Berufen weiter für „geeignet und erforderlich, Dritte vor Gefahren zu schützen“, die mit der Ausübung dieser Handwerke, hier im Speziellen des Dachdeckerhandwerks, einhergehen.  Die Zugangsbeschränkung führe auch nicht zu einer unangemessenen Belastung der Betroffenen.


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3. Finanzierungs-Tipp: Kreditprüfung und Sicherheiten bei der Vergabe von Mikrokrediten

Bei den Mikrokrediten setzt man nicht auf Banken als Partner, sondern vor allem auf Beratungseinrichtungen, die die Kunden aufgrund der Gründungsbegleitung ohnehin schon gut kennen und einschätzen können. Anders als die meisten Banken sind sie bereit, einen Kredit auch ohne weitreichende Sicherheiten zu vergeben. In diesem Beitrag geht es darum, wie die Mikrofinanzinstitute (MFI) bei der Prüfung von Krediten vorgehen. Dabei gibt es erhebliche Unterschiede, denn die MFI wetteifern um die beste Methodik.

Viele Mikrofinanzierer setzen dabei auf Bürgschaften von Familienangehörigen und Bekannten des Kreditnehmers, die einen Teil des verliehenen Betrags absichern. Es geht dabei nicht nur um das Geld der Bürgen, der den entsprechenden Teilbetrag notfalls an Stelle des Schuldners zurückbezahlen muss, sondern auch und vor allem darum, dass er im Krisenfall moralischen Druck auf den Kreditnehmer ausübt, den Kredit zurückzubezahlen.

Wenn Sie über Vermögen verfügen, können Sie dieses natürlich dem MFI als Sicherheit anbieten. Nicht jede Sicherheit ist aus formalen Gründen hierfür  verwendbar, das gilt etwa für Lebensversicherungen, in die Sie bereits längere Zeit einbezahlt haben und die normalerweise eine sehr gute Sicherheit darstellen. Dagegen ist die Sicherungsübereignung von Autos und von Wertsachen möglich, hat aber eher symbolischen Charakter.

Eine wichtige Rolle bei der Kreditentscheidung spielen die zu erwartenden Einnahmen und Ausgaben, hierzu prüfen viele MFI Ihren Businessplan beziehungsweise bei bestehenden Unternehmen die Gewinnermittlungen und betriebswirtschaftlichen Auswertungen. Mit welchen Einnahmen rechnen Sie in nächster Zeit? Haben Sie durch laufende Aufträge oder den Gründungszuschuss feste Einnahmen? Wie viel Geld bleibt Ihnen üblicherweise nach Abzug der Lebenshaltungskosten, Unterhaltszahlungen, Steuern und Versicherungen? Reicht dieses, um komfortabel die Kreditraten zu zahlen? Oder müssen Sie daraus weitere Ratenzahlungen leisten?

Nicht nur die Zahlen und ihre Plausibilität, sondern auch der erste Eindruck, den der Businessplan und vor allem Sie als Person machen, hat einen Einfluss auf die Kreditentscheidung. Verhalten Sie sich professionell? Traut man Ihnen die Umsetzung Ihrer Pläne zu? Wirken Sie verbindlich und zuverlässig?

Schließlich kommt es darauf an, ob Sie in der Vergangenheit zuverlässig Ihre Rechnungen bezahlt und Verbindlichkeiten beglichen haben. Hierzu können die Kreditgeber eine Kreditauskunft, zum Beispiel von der Schufa anfordern. Gelegentlich wird auch nach einer Bankauskunft gefragt. Diese gibt an, ob und wie häufig Sie den vereinbarten Dispokredit überzogen haben oder Lastschriften haben platzen lassen. Manche Mikrofinanzierer erwarten auch direkt die Vorlage von Kontoauszügen und prüfen anhand dieser.

Bei Interesse an einem solchen Mikrokredit können Sie sich gerne an uns wenden: Bitte öffnen Sie die Worddatei unter folgender Adresse, füllen Sie die Formularfelder aus und fügen Sie die darin aufgelisteten Anlagen bei. Formular und Anlagen können Sie uns per Post, Fax oder E-Mail zusenden.
www.gruendungszuschuss.de/fileadmin/media/downloads/Mikrokredite/Fragebogen.doc


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4. Gründerzahlen: Im August 11.897 geförderte Gründungen

Im August hat die Bundesagentur für Arbeit nach vorläufigen Zahlen 11.016 Mal den Gründungszuschuss vergeben und 881 Gründer mit Einstiegsgeld unterstützt. Insgesamt erhielten also 11.897 Gründer eine Förderzusage. Im an sich „stärkeren“ Gründungsmonat Juli bekamen 11.047 Gründer die staatliche Finanzspritze.

Von einem Gründungsboom kann man zwar nicht reden, für den August sind die Gründungszahlen allerdings ungewöhnlich hoch. Offenbar ziehen viele Gründungswillige ihre Entscheidung vor, um sich noch rechtzeitig vor der zum 1.11.2011 geplanten Reform den Gründungszuschuss in der bisherigen Höhe zu sichern.

Sind auch Sie betroffen und wollen noch vor dem 1.11.2011 Gründungszuschuss beantragen? Gerne betreuen wir Sie bei der Erstellung Ihres Businessplans und der Antragsunterlagen – in Verbindung mit einem Mikrokredit erhalten Sie sogar 90 Minuten Beratung inklusive fachkundiger Stellungnahme kostenlos:
www.gruendungszuschuss.de/index.php?id=103


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5. Presse-Tipp: Das gehört in die Pressemappe!

Was genau ist eigentlich eine Pressemappe? Sie bündelt Ihre Pressemitteilungen sowie weitere wichtige Informationen über Ihr Unternehmen für Journalisten. Selbst wenn Sie nicht planen, demnächst ein Pressegespräch oder ein Presse-Event zu veranstalten, ist eine Pressemappe nützlich. Wenn zum Beispiel ein Journalist bei Ihnen anruft und Informationen über Ihr Unternehmen haben möchte, können Sie ihm die Mappe direkt zukommen lassen.

Es genügt völlig, wenn Sie hierfür durchsichtige oder farbige Mappen oder Klemmhefter verwenden. Sehr beliebt sind verschließbare Mappen, die etwas größer als die DIN-A4-Blätter sein sollten, die eingelegt werden. Aufwändigere Mappen haben sogar einen extra Einschub für Visitenkarten. Achten Sie außerdem darauf, dass auf der Vorderseite oder auf einer der Umschlagseiten die Kennzeichnung „Pressemappe“ sowie ein gestempeltes oder aufgeklebtes Logo sichtbar sind. Alle Unterlagen sollten gleich layoutet und einseitig bedruckt sein. Lassen Sie am Rand Platz, damit der Empfänger Notizen eintragen kann. Die Schriftgröße sollte mindestens zwölf Punkt und der Zeilenabstand anderthalbfach sein. Hilfreich ist es, wenn auf jedem einzelnen Blatt Ihr Name, der Name Ihrer Institution oder Ihr Logo zu sehen ist. Journalisten erhalten Unmengen von Papier. Falls ihnen mal etwas durch einander kommt, können sie ihre Unterlagen sofort wieder richtig zuordnen.

Wichtig ist auch die Frage, welche Inhalte Sie präsentieren möchten. Folgende Module eignen sich als Bestandteile Ihrer Pressemappe:

a) Legen Sie eine kurze Übersicht ein, welche Materialien sich in der Mappe befinden.
b) In die Mappe gehört auch die Einladung, die Sie an die Medien verschickt haben. Vielleicht haben Sie zu einem Presse-Event oder -Gespräch eingeladen, vielleicht zu einem Tag der offenen Tür. Sagen Sie den Journalisten noch einmal, um welchen Anlass es geht. Manch ein Pressevertreter erfährt erst kurz vorher von dem Termin, kommt außer Atem bei Ihnen an – und ist froh, sich anhand der Einladung und der weiteren Texte, die er vor Ort in der Pressemappe findet, orientieren zu können.
c) Zentral ist natürlich Ihre Pressemitteilung, die Antworten auf die sechs W-Fragen gibt. Auch wenn Sie sie bereits vorab verschickt haben, sollten Sie sie nochmals in die Mappe einlegen. So kann jeder vor Ort schnell nachlesen, worum es geht.
d) Denken Sie an die Fotos (oder eine Liste möglicher Fotomotive): Das können zum Beispiel Bilder zum Presse-Event oder -Gespräch sein. Außer einem druckfähigen Foto von Ihrem Unternehmen oder einer typischen Situation im Berufsalltag sollte stets ein Profifoto von Ihnen selbst in guter Auflösung beiliegen.
e) Zudem gehört in die Mappe eine Liste mit Namen und Adressen möglicher Interviewpartner: Nennen Sie unbedingt Vor- und Nachnamen, Titel, Arbeitsbereich und die Funktion im Unternehmen/in der Organisation. Vergessen Sie nicht, die Adresse, Telefon- und Faxnummer, E-Mail- sowie Internetadresse anzugeben.
f) Legen Sie ein Blatt mit Statements der Gesprächspartner bei: Damit die Journalisten direkt hieraus zitieren können, sollten die Statements als direkte Rede gekennzeichnet und mit Vor- und Nachnamen der Sprecher versehen sein.
g) Auf keinen Fall fehlen sollte ein Factsheet mit allen wichtigen Zahlen, Daten und Fakten zum Unternehmen. Falls Sie Grafiken und Tabellen verwenden, die Sie nicht selbst erstellt haben, sollten Sie vorab klären, ob ein Abdruck aus urheberrechtlichen Gründen überhaupt erlaubt ist.
h) Stellen Sie, wenn möglich, Ihren Flyer oder Ihre Imagebroschüren – oder die Ihrer Partner – zur Verfügung.
i) Eventuell können Sie ein Unternehmensportrait, einen Jahresrückblick oder Ähnliches einfügen.
j) Wenn schon über Sie und Ihr Unternehmen berichtet wurde, legen Sie einen Pressespiegel über die bereits erfolgte Berichterstattung ein – wenn Sie sich vorher das Okay von der Redaktion dafür geholt haben.
k) Bieten Sie den Medien ein Kurzinterview mit sich selbst an. Zum Beispiel: „Drei Fragen an Herrn/Frau xy.“ Manche Redaktionen werden es übernehmen, andere werden darin den Anlass für ein „echtes“ Interview mit Ihnen sehen – oder Sie daraus zitieren.
l) Möglich sind auch Antwortformulare, die Sie in die Pressemappe einlegen können. Damit können sich die Journalisten für Ihren Presseverteiler oder Newsletter anmelden.
m) Zu guter Letzt darf Ihre Visitenkarte nicht in der Pressemappe fehlen.

Weitere Tipps auf dem Weg zur erfolgreichen Veröffentlichung erhalten Sie in unserem Seminar “Effektive Pressearbeit für Gründer und Selbständige”: www.gruendungszuschuss.de/pressearbeit/workshop.html


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