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Wichtige rechtliche Änderungen, Tipps zu Steuer und Sozialversicherung, Ideen für mehr Erfolg vor und nach der Gründung - in unserem News-Blog berichten wir ganz aktuell.

Generation 50plus: Mehr Zeit für Gründungsvorbereitungen durch Verlängerung des Arbeitslosengeldes


Am vergangenen Freitag hat der Bundestag mit den Stimmen der Großen Koalition der Verlängerung des Arbeitslosengeldes I für ältere Arbeitnehmer zugestimmt. An den Ansprüchen der unter 50-jährigen Arbeitslosen hat sich hingegen nichts geändert. Sofern auch der Bundesrat der Regelung im Februar wie erwartet zustimmt, gilt die umstrittene Neuregelung bereits rückwirkend ab Jahresbeginn 2008. Der verlängerte Anspruch auf Arbeitslosengeld I beträgt demnach...

  • maximal 15 Monate nach Vollendung des 50. Lebensjahres, sofern der Betroffene innerhalb der letzten fünf Jahre mindestens 30 Monate lang versicherungspflichtig gearbeitet hat,
  • maximal 18 Monate nach Vollendung des 55. Lebensjahres, sofern der Betroffene innerhalb der letzten fünf Jahre mindestens 36 Monaten lang versicherungspflichtig gearbeitet hat,
  • maximal 24 Monate nach Vollendung des 58. Lebensjahres, sofern der Betroffene innerhalb der letzten fünf Jahre mindestens 48 Monaten lang versicherungspflichtig gearbeitet hat.

Die sogenannte Vorversicherungszeit wird im Zweifel tagesgenau abgerechnet, man muss nicht unbedingt zum Beispiel 30 Monate am Stück gearbeitet haben. Zeiten der Arbeitslosigkeit zählen nicht mit als versicherungspflichtige Zeit. Der Dreimonats-Nachschlag für über 50-jährige ist gänzlich neu. Für über 55-jährige verlängert sich die Anspruchsdauer gegenüber der bisherigen Rechtslage. Den O-Ton der SGB-III-Novelle können Sie in der Bundestagsdrucksache 16/7460 nachlesen.

Wichtig: Die Neuregelung hat gleichzeitig Auswirkungen auf die Fristen beim Antrag auf Gründungszuschuss: Angehörige der 50plus-Generation, die sich mit Unterstützung der Arbeitsagentur selbständig machen wollen, können sich mit der Antragstellung künftig je nach Lebensalter und Vorversicherungszeit zwischen drei und zwölf Monaten mehr Zeit lassen.

Bitte beachten Sie aber, dass bei Antragstellung noch ein Restanspruch auf Arbeitslosengeld I von mindestens 90 Tagen vorhanden sein muss. Die übrigen Fristen und Anspruchsvoraussetzungen finden Sie auf unserer Übersichtsseite.

Verfasst von Robert Chromow am 30.01.2008 11:41
http://www.gruendungszuschuss.de/?id=15&showblog=2385

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