Rechentool
Wie hoch ist Ihr Gründungszuschuss?
Beim Gründungszuschuss geht es um eine Menge Geld:
Ein verheirateter Gründer mit Kind, der zuvor ein Einkommen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze verdient hat, kann bis zu 23.800 Euro Gründungszuschuss erhalten. Ein Alleinstehender ohne Kind bis zu 18.900 Euro. Hier können Sie die Höhe Ihres Anspruchs berechnen.
![]() |
Bitte geben Sie Ihren Arbeitslosengeld I Anspruch pro Tag ein. (Falls Sie die Höhe Ihres zugrundeliegenden Arbeitslosengeld I-Anspruchs noch nicht kennen können Sie ihn hier selbst berechnen.)
(Bitte nicht Enter drücken!) |
| Höhe des Gründungszuschuss* | monatlich | insgesamt |
| Erste neun Monate nach Gründung | ||
| zuzüglich Pauschale im zehnten bis 15. Monat | ||
| = insgesamt |
Und so berechnet sich der Gründungszuschuss
Der Gründungszuschuss wird bis zu 15 Monate lang gewährt und besteht aus zwei Phasen:
- Grundförderung: Sie erhalten neun Monate lang eine Grundförderung in Höhe des bisherigen Arbeitslosengeld-I-Anspruchs zuzüglich einer monatlichen Pauschale von 300 Euro zur Deckung der Sozialversicherungsausgaben (diese können de facto höher oder niedriger ausfallen). Wenn alle Anspruchsvoraussetzungen gegeben sind, besteht ein Rechtsanpruch auf die Grundförderung.
- Aufbauförderung: Sie können einmalig eine Verlängerung der Förderung um sechs Monate beantragen. In dieser Zeit erhalten Sie allerdings nur noch die Pauschale in Höhe von 300 Euro. Die Bewilligung der Aufbauförderung liegt im Ermessen des zuständigen Sachbearbeiters.
Die gesamte Förderung erhalten Sie steuerfrei. Sie unterliegt - anders als das Arbeitslosengeld - noch nicht einmal dem Progressionsvorbehalt. Dies bedeutet: Das Finanzamt behandelt Sie so, als hätten Sie gar keine Förderung erhalten. Auf das zusätzliche erwirtschaftete Einkommen werden zunächst nur die niedrigen Eingangssteuersätze erhoben.
*) Alle Angabensind Schätzungen und verstehen sich ohne Gewähr. Für die Hilfe bei der Erstellung des Rechentools danke ich Stephan Janz und Torsten Schulz.




